Elf Jahre lang war sie mit ihrer entführten Tochter auf der Flucht. 2022 wurde sie festgenommen, zwischenzeitig verurteilt – nun wurde sie freigelassen.
La Tuilière
Das Gefängnis La Tuilière in Lonay VD. (Archivbild) - sda - Keystone/LAURENT GILLIERON

Die Mutter aus Frankreich, die 2022 in der Gegend von Morges VD nach fast elfjähriger Flucht mit ihrer Tochter festgenommen worden war, ist freigelassen worden. Die 49-Jährige war in einem Berufungsverfahren zu einer unbedingten Freiheitsstrafe von zwei Jahren und neun Monaten verurteilt worden.

Über die Freilassung der Frau aus einem Gefängnis in Marseille berichteten am Mittwochabend die Onlineportale der Zeitungen «24 heures» und «Journal de Morges» sowie französische Medien.

Inzest-Vorwürfe: Flucht vor Vater

Als sie nach ihrer Entlassung aus dem Gefängnis vom französischen Fernsehsender BFMTV befragt wurde, sagte sie, dass sie «stolz darauf» sei, mit ihrer Tochter gegangen zu sein und dass dies «die schönste Sache» sei, die sie in ihrem Leben getan habe.

Sie erinnerte daran, dass sie diese Entscheidung getroffen hatte, um sie von ihrem Vater fernzuhalten, den Mutter und Tochter des Inzests beschuldigen. Der Vater hatte die Anschuldigungen stets bestritten und die damals durchgeführten Ermittlungen waren eingestellt worden.

Die Mutter und ihre Tochter waren Anfang März 2022 bei einer Verkehrskontrolle in der Nähe von Morges entdeckt worden. Sie waren seit 2011 als vermisst gemeldet. Die Mutter war mit ihrer damals fünfjährigen Tochter aus der Gegend von Toulon in Frankreich geflohen. Sie befand sich zu diesem Zeitpunkt in Scheidung und forderte das alleinige Sorgerecht für ihre Tochter.

Tochter lebt in Pflegefamilie

Die Mutter hatte einige Wochen im Gefängnis La Tuilière in Lonay VD verbracht, bevor sie nach Frankreich ausgeliefert wurde. In erster Instanz war sie zu fünf Jahren Gefängnis verurteilt worden, in der Berufung wurde die Strafe auf zwei Jahre und neun Monate reduziert.

Die Tochter, die zum Zeitpunkt der Verhaftung ihrer Mutter minderjährig war, wurde in der Schweiz bei einer Pflegefamilie untergebracht. «Sie ist heute volljährig und frei. Sie bleibt in der Schweiz, wo sie ihre Ausbildung und ihr Leben macht», sagte die Anwältin der Mutter dem TV-Sender BFMTV.

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