Millionen-Forderung gegen TÜV im Brustimplantate-Skandal stattgegeben

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    Frankreich,

    Im Skandal um minderwertige Brustimplantate des französischen Herstellers Poly Implant Prothèse (PIP) hat ein französisches Gericht eine Schadenersatzforderung in Millionenhöhe gegen den TÜV Rheinland bestätigt.

    Die PIP-Implantate waren minderwertig
    Die PIP-Implantate waren minderwertig - AFP/Archiv

    Das Wichtigste in Kürze

    • Französisches Berufungsgericht sieht Prüfer in Mitverantwortung.

    Das Berufungsgericht in der südfranzösischen Stadt Aix-en-Provence gab am Donnerstag der Klage tausender Frauen gegen den Überwachungsverein statt. Sie geben dem TÜV als Prüfstelle eine Mitverantwortung für die fehlerhaften Silikonkissen.

    Die Vorinstanz hatte den TÜV zur Zahlung von 60 Millionen Euro an rund 20.000 Frauen verurteilt, nachdem das Handelsgericht im südfranzösischen Toulon den Schadenersatz 2017 erstmals festgelegt hatte. Dagegen legte der TÜV Rheinland Rechtsmittel ein.

    Teilweise mit Erfolg: Das Berufungsgericht urteilte nun, mehr als 6000 der teils aus Südamerika stammenden Frauen hätten nicht nachweisen können, dass sie die vom TÜV zertifizierten Prothesen getragen hätten. Experten sollen nun die genaue Entschädigungssumme für die restlichen Geschädigten festlegen.

    Der Überwachungsverein sieht sich selbst als Opfer des Herstellers PIP, der Mängel an den Silikonimplantaten bis 2010 verschwiegen hatte. Weltweit trugen rund 400.000 Frauen gesundheitliche Schäden davon, auch in Deutschland waren tausende Frauen betroffen.

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