Im Streit zwischen Verbraucherschützern und Mercedes-Benz fällt nach dem ersten Termin noch kein Urteil. Ende Januar soll weiter verhandelt werden.
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Das Logo der Mercedes-Benz Group ist an einer Radnabe eines PKWs zu sehen. - Keystone
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Das Wichtigste in Kürze

  • Gegen den Autohersteller Mercedes-Benz wurde eine Musterfeststellungsklage erhoben.
  • Im Prozess am Oberlandesgericht Stuttgart wurde noch kein Urteil gefällt.
  • Das Verfahren werde wohl kompliziert.

Im Prozess rund um eine Musterfeststellungsklage gegen Mercedes-Benz ist nach dem ersten Verhandlungstag kein Urteil gesprochen worden. Nach gut vier Stunden Verhandlung schlug das Oberlandesgericht (OLG) Stuttgart am Dienstag einen Fortsetzungstermin vor. Demnach soll die Verhandlung um den Autohersteller im kommenden Jahr am 24. Januar weitergehen.

Zum Auftakt des Prozesses warnte der Vorsitzende Richter des 24. Zivilsenats, Thilo Rebmann, die Anwesenden im Saal 18 des OLG: «Es ist leider nicht immer ganz so einfach.» Vieles stecke im Detail. Spätestens danach war klar: Das Verfahren wird wohl kompliziert.

Hat Mercedes-Benz Abgaswerte gefälscht?

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hatte im vergangenen Jahr im Zusammenhang mit dem Dieselskandal eine Musterfeststellungsklage eingereicht. Im Kern werfen die Verbraucherschützer dem Autobauer eine bewusste Manipulation von Abgaswerten vor und wollen Schadenersatz für betroffene Kunden erstreiten.

Bis Ende Juni hatten sich laut Bundesamt für Justiz 2804 Mercedes-Kunden der Klage angeschlossen. Würde den Kundinnen und Kunden ein Recht auf Schadenersatz zugesprochen, müssten sie dieses dann aber selbst durchsetzen.

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Justitia ist die Göttin der Gerechtigkeit. (Symbolbild) - AFP/Archiv

Das OLG will anstehende Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) und Bundesgerichtshofs (BGH) rund um den Dieselskandal abwarten. Dies machte der Vorsitzende Richter Rebmann deutlich. Erwerber eines Fahrzeugs mit einer unzulässigen Abschalteinrichtung hätten einen Ersatzanspruch gegen den Fahrzeughersteller. Dieser Ansicht ist der Generalanwalt des EuGH.

Mercedes-Benz weist Vorwürfe von sich

Laut BGH könnten in einem «Dieselverfahren» im November die Folgen für das deutsche Haftungsrecht erörtert werden. Die Voraussetzung sei, dass bis dahin eine Entscheidung des EuGH vorliege. Das OLG habe laut Rebmann den nächsten Termin absichtlich für Ende Januar angesetzt. Es hoffe, dass die beiden höheren Instanzen bis dahin Urteile gefällt haben und damit mehr Klarheit herrsche.

Fahren Sie einen Mercedes-Benz?

Mercedes-Benz begrüsse es, dass sich das Gericht intensiv mit dem Sachverhalt auseinandergesetzt habe, teilte eine Sprecherin im Anschluss mit. Die im Rahmen von Dieselkundenklagen geltend gemachten Ansprüche halte das Unternehmen für unbegründet. Das gelte auch für die Musterfeststellungsklage. Der vzbv vermochte in der Verhandlung erste verbraucherfreundliche Signale der Richter erkennen und begrüsste diese, wie aus einer Mitteilung hervorging.

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