Menschenrechtsgericht prüft Einreise von Familie von IS-Kämpfer nach Frankreich
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte beschäftigt sich erstmals mit der Frage, ob Frankreich die Familie eines getöteten Kämpfers der Dschihadistenmiliz Islamischer Staat (IS) einreisen lassen muss.

Das Wichtigste in Kürze
- Kämpfer selbst in Syrien getötet.
Das Gericht des Europarats nahm den Fall am Montag zur Beratung an.
Geklagt haben die Grosseltern einer Französin, die 2014 mit ihrem Mann nach Syrien gegangen war. Er schloss sich der IS-Miliz an und wurde getötet. Die Frau und ihre beiden Kinder im Alter von fünf und fast vier Jahren werden derzeit in einem Lager im kurdischen Teil Syriens festgehalten. Ihre Grosseltern wollen erreichen, dass die drei nach Frankreich überstellt werden, da die Zustände in dem Lager laut den Klägern «erbärmlich sind».
Es ist das erste Mal, dass sich das Menschenrechtsgericht mit einer solchen Klage gegen einen europäischen Staat befasst. Mit einer Entscheidung wird nach Angaben des Gerichts frühestens in einem halben Jahr gerechnet.
Die USA hatten die EU-Staaten vergangenes Jahr aufgerufen, ihre Staatsbürger aus den Gefangenenlagern in Syrien zurückzuholen. Länder wie Frankreich, Deutschland und Grossbritannien sträuben sich aber gegen eine systematische Rücknahme.