Medikationsplan muss im Notfall schnell auffindbar sein

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Deutschland,

Wer über einen längeren Zeitraum mehrere Medikamente einnimmt, sollte für den medizinischen Notfall vorsorgen. Heisst: Einen Medikationsplan dort aufbewahren, wo ihn Rettungskräfte gut finden können.

Im Notfall muss alles so schnell wie möglich gehen. Deswegen sollte der Rettungsdienst schnell erfassen können, welche Medikamente der Patient oder die Patientin regelmässig nimmt.
Im Notfall muss alles so schnell wie möglich gehen. Deswegen sollte der Rettungsdienst schnell erfassen können, welche Medikamente der Patient oder die Patientin regelmässig nimmt. - Jan Woitas/dpa/dpa-tmn

Das Wichtigste in Kürze

  • Mithilfe eines Medikationsplans können Rettungskräfte schnell ausmachen, welche Medikamente der Patient regelmässig nimmt.

Doch langes Suchen danach kann die Behandlung im Notfall verzögern.

Deswegen empfiehlt die Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenorganisationen (BAGSO), einen Medikationsplan gut sichtbar in der Wohnung zu platzieren und unterwegs immer einen dabei zu haben.

Kein langes Suchen in der Wohnung

Damit die Rettungskräfte den Medikationsplan schnell finden können, können Sie ihn an einer Pinnwand oder auf einer Ablage aufbewahren. Für eine bessere Sichtbarkeit können Sie zusätzlich Hinweise anbringen.

Eine weitere Option ist die Aufbewahrung in einer Notfalldose im Kühlschrank. Notfalldosen kann man laut dem Deutschen Roten Kreuz in Apotheken kaufen oder bestellen. Die Besonderheit: Sie sollten an einem ganz bestimmten Ort gelagert werden – in der Innentür der Kühlschranks.

Man erhält zu der Notfalldose Aufkleber, die man als Hinweise für den Rettungsdienst an die Innenseite der Wohnungstür anbringen kann. So wissen die Rettungskräfte direkt, dass sich im Kühlschrank ein Medikationsplan verbirgt.

Auch für unterwegs vorsorgen

Für unterwegs empfiehlt die BAGSO, eine aktuelle Kopie im Portemonnaie oder der Handtasche mitzuführen. Zusätzlich kann es hilfreich sein, den Medikationsplan auf der Gesundheitskarte oder in einer elektronischen Patientenakte zu speichern. Das kann auf Wunsch des Patienten oder der Patientin in der Arztpraxis veranlasst werden.

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