Maja (24) klebte sich an Kunstgemälde – jetzt gibts 4 Monate Knast

Carine Meier
Carine Meier, DPA

Deutschland,

Eine Aktivistin (24) der «Letzten Generation» wurde in Berlin zu vier Monaten Haft ohne Bewährung verurteilt. Sie klebte sich im August 2022 an ein Gemälde.

Maja Winkelmann
Eine Aktivistin der «Letzten Generation» (l.) wurde zu vier Monaten Haft verurteilt. - Letzte Generation

Das Wichtigste in Kürze

  • Eine Aktivistin der «Letzten Generation» muss für vier Monate ins Gefängnis.
  • Maja Winkelmann (24) klebte sich im August 2022 an ein Gemälde in einer Berliner Galerie.
  • Ein Gericht hat sie nun der «gemeinschädlichen Sachbeschädigung» schuldig gesprochen.

Im August 2022 klebten sich Lina Eichler (19) und Maja Winkelmann (24) an ein Kunstwerk in der Berliner Gemäldegalerie. Die beiden Aktivistinnen der «Letzten Generation» wollten damit auf die drohende Klimakatastrophe aufmerksam machen.

Nun erwartet Winkelmann eine harte Strafe für die Aktion, wie die Nachrichtenagentur dpa berichtet. Ein Berliner Gericht hat die junge Frau aus Bayern zu vier Monaten Haft ohne Bewährung verurteilt. Sie habe sich der «gemeinschädlichen Sachbeschädigung» schuldig gemacht, erklärte das Amtsgericht Tiergarten am Mittwoch.

Sollten Klima-Kleber für ihre Aktionen bestraft werden?

Bei dem Prozess ging es zudem um die Beteiligung der 24-Jährigen an einer Strassenblockade in Berlin. Das Gericht sprach sie dafür der versuchten Nötigung und des Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte schuldig.

Aktivistin vor Gericht uneinsichtig

In ihrer Urteilsbegründung sagte die Vorsitzende Richterin Susanne Wortmann: «Es ist nicht hinzunehmen, dass sich Teile der Gesellschaft mit Hinweis auf ihre Ziele nicht an Gesetze halten.» Winkelmann habe sich uneinsichtig gezeigt und klargemacht, dass sie weiterhin an solchen Aktionen teilnehmen werde. Daher käme eine Bewährungsstrafe nicht infrage.

Winkelmann und Eichler klebten sich mit Sekundenkleber an den Rahmen des Gemäldes «Ruhe auf der Flucht nach Ägypten». Dieses stammt von Lucas Cranach dem Älteren. Im Strafbefehl gegen Winkelmann heisst es, dadurch sei ein Schaden von 2385 Euro entstanden.

Die Verteidigung argumentierte, bei dem Holzrahmen habe es sich um kein Kunstwerk gehandelt. Er sei 1952 für 60 Mark erworben worden und somit nicht wertvoll.

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