Der Verwaltungsgerichtshof (VGH) Baden-Württemberg hat entschieden, dass das Land den Luftreinhalteplan für Ludwigsburg überarbeiten muss.
Abgase aus einem Auspuff
Abgase aus einem Auspuff - dpa/dpa/picture-alliance
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Das Wichtigste in Kürze

  • Massnahmen reichen laut Verwaltungsgerichtshof nicht aus.

Wie das Gericht am Donnerstag erklärte, gab es einer entsprechenden Klage der Deutschen Umwelthilfe «wegen langjähriger Grenzwertüberschreitungen bei Stickstoffdioxid» statt (Az. 10 S 2741/18).

Das Land und die Stadt Ludwigsburg argumentierten demnach in einer mündlichen Verhandlung am Dienstag, mit im September wirksam gewordenen Änderungen im Plan «sei der Anspruch auf schnellstmögliche Einhaltung des Grenzwerts von 40 Mikrogramm pro Kubikmeter erfüllt».

Dieser Auffassung folgten die Richter nicht. Stadt und Land müssen also über weitere Massnahmen beraten, möglicherweise auch über Fahrverbote. Das VGH liess aber die Revision zum Bundesverwaltungsgericht zu.

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