Lkw-Fahrer nach tödlichem Unfall in Passau wieder frei
Der LKW-Fahrer, der einen tödlichen Unfall in Passau verursachte, ist wieder auf freiem Fuss. Aktuell gebe es keine Hinweise auf eine geplante Tat.

Nach dem tödlichen Lkw-Unfall in Passau ist der Fahrer wieder auf freiem Fuss. Gegen den 63-Jährigen werde wegen fahrlässiger Tötung ermittelt, sagte eine Polizeisprecherin am Samstag.
Es gebe aber keinen Hinweis auf ein vorsätzliches Delikt und keinen Haftgrund. Deshalb sei er nach seiner Vernehmung am Samstag aus dem Polizeigewahrsam entlassen worden.
Mehrere Menschen verletzt, zwei tot
Der Mann war am Freitagvormittag in der mit Geschäften gesäumten Bahnhofstrasse mit seinem Lastwagen an einem haltenden Bus vorbei auf einem Gehweg weitergefahren und hatte fünf Menschen erfasst. Eine 37-jährige Mutter starb am Unfallort, ihre elfjährige Tochter erlag wenig später im Krankenhaus ihren Verletzungen.
Ihr neunjähriger Sohn wurde sehr schwer verletzt, war aber am Samstag nicht mehr in Lebensgefahr, wie die Polizeisprecherin sagte. Eine 70 Jahre alte Frau lag am Samstag weiterhin in der Klinik; eine bei dem Unfall ebenfalls verletzte 45-Jährige war bereits am Freitag entlassen worden.

Nach den bisherigen Zeugenaussagen und der Auswertung von Videos hätten sich die bisherigen Erkenntnisse zum Unfallgeschehen bestätigt, teilte das Polizeipräsidium Niederbayern mit. Zum jetzigen Zeitpunkt könne weder ein technischer Defekt noch ein Fahrfehler ausgeschlossen werden.
Die Polizei setzte ihre Zeugenvernehmungen am Samstag fort und sucht per Aufruf auch noch weitere Zeugen. Zum Unfallzeitpunkt stand ein Stadtbus an der roten Ampel in der Bahnhofstrasse. Passanten und Fahrgäste des Busses, die den Vorfall beobachteten, sollten sich melden.
Kein Drogen- oder Alkoholeinfluss nachgewiesen
Bei dem Lkw-Fahrer habe es keine Hinweise auf Alkohol oder Drogen gegeben. Allerdings seien noch nicht alle Ergebnisse ausgewertet, sagte die Polizeisprecherin. Die Ermittlungen der Polizei mit der Staatsanwaltschaft Passau gingen weiter.
Für eine abschliessende Aussage sei das ausstehende Ergebnis des unfallanalytischen Gutachtens und die Auswertung der Spurenlage entscheidend. Der Gutachter habe seine Untersuchungen vor Ort am Freitag abgeschlossen.