Linkes «AfDler töten.»-Plakat führt nicht zu Anklage
Die Ermittlungen wegen des Plakats «AfDler töten. Nazis abschieben!» werden eingestellt. Ein sprachliches Detail beeinflusst das Verfahren.

Das Wichtigste in Kürze
- Die Träger des Plakats «AfDler töten. Nazis abschieben!» werden nicht angeklagt.
- Grund dafür ist eine juristische Feinheit: Der Punkt macht den Unterschied.
- Denn die Botschaft könne dadurch auch anders gelesen werden.
Die Staatsanwaltschaft Aachen hat ihre Ermittlungen wegen eines Plakats mit der Aufschrift «AfDler töten. Nazis abschieben!» eingestellt.
Das bei einer Demonstration in Aachen im Januar von der Antifa-Jugend mitgeführte Transparent stelle kein strafbares Verhalten dar. Das teilte die Staatsanwaltschaft am Montag mit, wie RTL berichtet.
Punkt statt Ausrufezeichen
Mitentscheidend sei, dass hinter den Worten «AfDler töten» ein Punkt und kein Ausrufezeichen stehe, erläuterte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft.
Auf diese Weise könne man die Worte als Vorwurf an die Adresse der AfD lesen, im Sinne von: Die Politik der AfD tötet Menschen. Nach etablierter Rechtsprechung sei bei mehreren in Betracht kommenden Auslegungsmöglichkeiten einer Äusserung stets die günstigste Variante zugrunde zu legen.
Bei solchen Sachverhalten müsse im Übrigen immer der konkrete Einzelfall mit all seinen Begleitumständen berücksichtigt werden. Deshalb könne man aus der Einstellung der Ermittlungen in diesem Fall auch keine weitergehenden Schlüsse ziehen. Das erklärte der Sprecher der Staatsanwaltschaft.