Längere Zertifikate auch nach verkürztem Genesenenstatus

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Deutschland,

Nach der plötzlichen Verkürzung des Genesenenstatus kam bereits viel Kritik auf. Offenbar läuft es auch bei der technischen Umsetzung nicht ganz rund. Denn die digitalen Zertifikate können die neue Geltungsdauer noch nicht erfassen.

Digitale Nachweise des Genesenenstatus können für länger als drei Monate ausgestellt sein. Die technische Umstellung ist noch nicht erfolgt. Foto: Catherine Waibel/dpa-tmn
Digitale Nachweise des Genesenenstatus können für länger als drei Monate ausgestellt sein. Die technische Umstellung ist noch nicht erfolgt. Foto: Catherine Waibel/dpa-tmn - dpa-infocom GmbH

Das Wichtigste in Kürze

  • Auch nach der Verkürzung des Genesenenstatus auf drei Monate können Betroffene vorerst aus technischen Gründen weiter auf sechs Monate ausgestellte digitale Zertifikate erhalten.

Die verkürzte Geltungsdauer für ungeimpfte Genesene werde nicht über das entsprechende EU-Zertifikat abgebildet, sagte ein Sprecher der Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände (ABDA) der «Bild»-Zeitung. Ein Sprecher des Bundesgesundheitsministeriums sagte am Dienstag (15. Februar) in Berlin, die entsprechende App sei noch nicht darauf eingestellt. Digitale Nachweise des könnten demnach für länger als drei Monate ausgestellt sein. An der technischen Umstellung werde gearbeitet.

Die «Pharmazeutische Zeitung» hatte berichtet, dass alle Genesenen weiter ein Genesenen-Zertifikat über 180 Tage erhalten, also über sechs Monate. Die verkürzte Geltungsdauer für ungeimpfte Genesene werde nicht über das Zertifikat abgebildet. «Offensichtlich soll dessen Gültigkeit dann jeweils im Rahmen anlassbezogener Kontrollen überprüft werden», so die Zeitung. Der ABDA-Sprecher sagte der «Bild»-Zeitung: «Genau genommen kann ein Genesener trotz scheinbar gültigen Genesenen-Zertifikats vor einem Restaurant oder einer Kneipe abgewiesen werden. Nämlich dann, wenn die Erkrankung mehr als 90 Tage her ist und kein zusätzliches Impfzertifikat in der Corona-Warn-App hinterlegt ist.»

Die Deutsche Stiftung Patientenschutz warnte vor Auswirkungen auch beim Pflege- und Gesundheitspersonal. Diese Personen müssen wegen der einrichtungsbezogenen Impfpflicht bis 15. März Nachweise als Geimpfte oder Genesene vorlegen. «Jetzt wird das Chaos um den Genesenen-Status bei der einrichtungsbezogenen Impfpflicht immer grösser», sagte Vorstand Eugen Brysch. «Wo drei Monate drin sind, stehen auf dem Zertifikat sechs Monate drauf. Kontrolliert werden soll auch das noch zusätzlich vor Ort», so Brysch.

Das Robert Koch-Institut (RKI) hatte den Genesenenstatus Mitte Januar verkürzt. Die Politik hatte das RKI kurz zuvor dazu ermächtigt. Der Schritt des RKI stiess auf heftige Kritik. Der Vorwurf: Er sei nicht genügend kommuniziert worden. Später dann präzisierte das RKI die Vorgaben noch einmal. «Diese Vorgaben betreffen ausschliesslich vor und nach der durchgemachten Infektion nicht geimpfte Personen», stellte die Behörde am 3. Februar auf ihrer Homepage klar. Der Sprecher des Bundesgesundheitsministeriums erläuterte dazu, für ungeimpfte Genesene gelte auch nach dieser Präzisierung der dreimonatige Genesenenstatus.

Nach einer ersten Vorlage für die Ministerpräsidentenkonferenz (MPK) an diesem Mittwoch sollen Festlegungen zum Impf- und Genesenenstatus künftig nicht mehr Paul-Ehrlich- und Robert Koch-Institut (PEI/RKI) allein treffen können.

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