Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD) hat Bedenken gegen Pläne einzelner Bundesländer geäussert, im Herbst Freiheiten nur für Geimpfte und Genesene zuzulassen.
Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD)
Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD) - POOL/AFP

Das Wichtigste in Kürze

  • Justizministerin: «Eingriff in Freiheitsrechte muss gut begründet» sein.
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«Jeder Eingriff in Freiheitsrechte muss gut begründet und verhältnismässig sein», sagte sie der «Welt am Sonntag». «Ich sehe nicht, wie man eine derart schwerwiegende Beschränkung mit dem Infektionsschutz rechtfertigen könnte.»

Es mache einen Unterschied, ob ein Gastronom im Rahmen seiner Vertragsfreiheit nur noch Geimpfte und Genesene bedienen wolle, oder ob der Staat so etwas vorgebe. Ein Arbeitgeber dürfe zudem keinen Mitarbeiter entlassen, sollte er sich einer Impfung verweigern. «Aber es ist durchaus vorstellbar, dass der Arbeitgeber diesen ungeimpften Beschäftigten andere Aufgaben zuweisen kann», fügte sie hinzu.

Ein weiterer Lockdown oder die Wiederauflage der Bundesnotgrenze seien nicht mehr denkbar, sagte die Justizministerin der Zeitung. «Ich kann mir einen neuen Lockdown nicht vorstellen. Er wäre auch kaum zu rechtfertigen, wenn ein grosser Teil der Bevölkerung geimpft ist.»

In Deutschland wird derzeit darüber debattiert, ob Veranstaltungen in Innenräumen auch weiterhin Genesenen, Geimpften und Getesteten (3G-Regelung) offenstehen sollen. Bei einer 2G-Regelung würden nur noch Geimpfte und Genesene zugelassen.

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