Lafarge: Gericht streicht in Syrien-Verfahren einen Anklagepunkt
Im Syrien-Verfahren gegen Lafarge SA wurde der Anklagepunkt der «Mitschuld an Verbrechen gegen die Menschlichkeit» gestrichen.

Das Wichtigste in Kürze
- Ein Anklagepunkt gegen Lafarge wurde gestrichen.
- Doch die Syrien-Anklage ist für den Konzern noch nicht ausgestanden.
Das Pariser Berufungsgericht hat am Donnerstag die Anklage gegen Lafarge wegen «Mitschuld an Verbrechen gegen die Menschlichkeit» fallengelassen. Es geht um den Fall der syrischen Zementfabrik Jalabiya. Das berichtet die Nachrichtenagentur AFP unter Berufung auf Anwälte und Justizkreise.
Demgegenüber wurden die Anklagen wegen «Finanzierung des Terrorismus», «Verletzung eines Embargos» und «Gefährdung des Lebens» ehemaliger Beschäftigter bestätigt.
Lafarge hatte im beginnenden syrischen Bürgerkrieg versucht, sein Werk im Nordosten des Landes weiter am Laufen zu halten. Dazu hatte der Konzern Schutzgelder und Wegezölle über Mittelsmänner an verschiedene Gruppierungen und Milizen gezahlt. Lafarge wird verdächtigt, in den Jahren 2013 und 2014 insgesamt knapp 13 Millionen Euro an dschihadistische Gruppen bezahlt zu haben.
Untersuchung gegen führende Lafarge Mitarbeitende
Die Pariser Staatsanwaltschaft hatte 2017 eine gerichtliche Untersuchung gegen den Konzern und eine Reihe früherer Mitarbeiter angeordnet. Im Visier der Justiz stehen dabei auch der frühere Lafarge-CEO Bruno Lafont.
Auch der ehemalige Sicherheitsdirektor Jean-Claude Veillard und der ehemaligen Leiter des Syrien-Geschäfts Frédéric Jolibois ist im Visier der Anklage. Ein Verfahren gegen den damaligen Lafarge-Produktionschef und späteren LafargeHolcim-CEO Eric Olsen wurde im März eingestellt.
Das inzwischen zu LafargeHolcim fusionierte Unternehmen und die Beschuldigten wehren sich gegen die Vorwürfe. Sie stellten dazu in Juni am Pariser Berufungsgericht einen Nichtigkeitsantrag.