Schulen sollen Literatur und Kunst digital hürdenfrei nutzen können
Werke der Literatur und Kunst sollen künftig in digitaler Form im Schulunterricht einfacher genutzt werden können. Der Bundesrat will bestehende Barrieren abbauen, wie er in seiner Antwort auf einen entsprechenden parlamentarischen Vorstoss schreibt.

Die Aargauer Mitte-Ständerätin Marianne Binder-Keller fordert mit einer Motion, die Nutzung von Werken in Schulen zu vereinfachen. Der Bundesrat solle hierfür die Regelung des Eigengebrauchs im Urheberrechtsgesetz anpassen.
Gemäss heutiger Regelung ist «jede Werkverwendung der Lehrperson für den Unterricht in der Klasse» zwar grundsätzlich erlaubt. Für Vervielfältigungen müssen aber Vergütungen bezahlt werden. Das vollständige oder weitgehend vollständige Vervielfältigen von Werken, das Kopieren von Kunstwerken und von Musiknoten sowie das Herstellen von Live-Aufnahmen ist verboten.
Laut der Motionärin ist die Nutzung von Werken in digitalisierter Form heute nur sinnvoll möglich, wenn die Werke als Ganzes auf einem Server gespeichert werden können. Weil eine Speicherung urheberrechtlich als Vervielfältigung gilt, ist das nicht erlaubt.
Das soll sich ändern. Die Nutzung von Werken für den Unterricht soll vom Verbot ausgenommen werden, wie Binder-Keller fordert. Der Bundesrat zeigt sich offen dafür, wie er in seiner am Donnerstag veröffentlichten Stellungnahme zum Vorstoss schreibt. Eine Anpassung der gesetzlichen Regelung zur Nutzung von Werken in Schulen erscheine angesichts der technischen Entwicklungen sachgerecht.
Bei der Umsetzung der Motion sind laut dem Bundesrat die Interessen der Nutzerinnen und Nutzer, der Rechteinhaberinnen und Rechteinhaber sowie allfällige grundrechtliche und internationale Vorgaben zu berücksichtigen. Als Nächstes entscheidet der Ständerat über die Motion.










