Bars, Restaurants und viele Geschäfte sind im Zuge des aktuellen Lockdowns geschlossen. Damit fallen auch zahlreiche Jobs für Studierende weg. Viele Betroffene sind auf Überbrückungsgeld angewiesen. Nun soll die Nothilfe verlängert werden.
Wegen der Corona-Einschränkungen sind viele Studentenjobs weggefallen. Auch fürs Sommersemester können Betroffene Nothilfe beantragen. Foto: Sebastian Gollnow/dpa
Wegen der Corona-Einschränkungen sind viele Studentenjobs weggefallen. Auch fürs Sommersemester können Betroffene Nothilfe beantragen. Foto: Sebastian Gollnow/dpa - dpa-infocom GmbH
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Das Wichtigste in Kürze

  • Die Corona-Nothilfen für Studenten werden auch nach Ablauf des Wintersemesters weitergezahlt.

Das Bundesbildungsministerium bestätigte nun einen entsprechenden Bericht auf dem Blog des Journalisten Jan-Martin Wiarda. Demnach soll die sogenannte Überbrückungshilfe für Betroffene, die in finanzielle Not geraten sind, auch im gesamten Sommersemester gewährt werden.

Das Bundesbildungsministerium bestätigte nun einen entsprechenden Bericht auf dem Blog des Journalisten Jan-Martin Wiarda. Demnach soll die sogenannte Überbrückungshilfe für Betroffene, die in finanzielle Not geraten sind, auch im gesamten Sommersemester gewährt werden.

In einem Schreiben des Ministeriums an das Deutsche Studentenwerk, das für die Bearbeitung der Anträge auf Nothilfe zuständig ist, heisst es zur Begründung, es sei wichtig, dass insbesondere «akut notleidende Studierende eine Perspektive bekommen und ihr Studium nicht aus finanziellen Gründen abbrechen».

In einem Schreiben des Ministeriums an das Deutsche Studentenwerk, das für die Bearbeitung der Anträge auf Nothilfe zuständig ist, heisst es zur Begründung, es sei wichtig, dass insbesondere «akut notleidende Studierende eine Perspektive bekommen und ihr Studium nicht aus finanziellen Gründen abbrechen».

Die Nothilfe war eigentlich bis Ende des Wintersemesters befristet. Sie richtet sich an Betroffene, die zum Beispiel durch einen wegbrechenden Nebenjob in finanzielle Schwierigkeiten geraten sind. Das Geld muss nicht zurückgezahlt werden. Überwiesen werden 100 bis maximal 500 Euro pro Monat, wenn per Kontoauszug nachgewiesen kann, dass eine Notlage besteht.

Die Nothilfe war eigentlich bis Ende des Wintersemesters befristet. Sie richtet sich an Betroffene, die zum Beispiel durch einen wegbrechenden Nebenjob in finanzielle Schwierigkeiten geraten sind. Das Geld muss nicht zurückgezahlt werden. Überwiesen werden 100 bis maximal 500 Euro pro Monat, wenn per Kontoauszug nachgewiesen kann, dass eine Notlage besteht.

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