Kein Kreuz für Papst Johannes Paul II

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Frankreich,

Das Kreuz auf einem Denkmal von Papst Johannes Paul II. ist nicht erwünscht. Auf Geheiss eines französischen Gerichts, muss das religiöse Zeichen entfernt werden.

Das Wichtigste in Kürze

  • Eine Kirche in Frankreich muss ein Kreuz von einem Denkmal entfernen.
  • Der Grund: Frankreich schreibt die strikte Trennung von Staat und Kirche vor.

Eine Gemeinde in der Bretagne muss auf höchstrichterliche Anordnung das Kreuz von einem Denkmal für den früheren Papst Johannes Paul II. entfernen. Das religiöse Zeichen an einem öffentlichen Ort verstosse gegen die Trennung von Kirche und Staat, entschied das oberste französische Verwaltungsgericht am Mittwoch in Paris.

Die 9800-Einwohner-Gemeinde Ploërmel hatte das 7,50 Meter hohe Monument 2006 von einem russischen Künstler erhalten und auf einem Platz aufgestellt. Die Statue von Johannes Paul II. wird von einem Bogen überragt, auf dem das grosse Kreuz steht - nur dieses muss nun weichen, der Rest des Denkmals darf bleiben.

Ein Freidenker-Verband war gegen das Papst-Denkmal vor Gericht gezogen. Ein französisches Gesetz aus dem Jahr 1905 schreibt eine strikte Trennung von Kirche und Staat (Laizität) vor und verbietet es, religiöse Zeichen an öffentlichen Orten anzubringen. Ausnahmen gibt es etwa für Kirchen. 2016 hatte der Staatsrat - das oberste Verwaltungsgericht - entschieden, dass Weihnachtskrippen deshalb nur unter strikten Bedingungen in Rathäusern aufgestellt werden dürfen.

Keine Kreuze an öffentlichen Gebäuden erlaubt.
Keine Kreuze an öffentlichen Gebäuden erlaubt. - Keystone

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