Kein EU-Bio-Logo für Halal-Fleisch

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Luxemburg,

Kann Fleisch aus ritueller Schlachtung, bei der das Tier vorher nicht betäubt wurde, «bio» sein? Darüber entschied nun das oberste EU-Gericht.

Laut den EU-Verordnungen spielt das Tierwohl bei Bio-Fleisch eine zentrale Rolle. Halal-Schlachtungen erfüllen diese Kriterien nicht, entschied der EuGH. Foto: David Ebener
Laut den EU-Verordnungen spielt das Tierwohl bei Bio-Fleisch eine zentrale Rolle. Halal-Schlachtungen erfüllen diese Kriterien nicht, entschied der EuGH. Foto: David Ebener - dpa-infocom GmbH

Das Wichtigste in Kürze

  • Fleisch von Tieren, die ohne vorherige Betäubung rituell geschlachtet wurden, darf nach einem Urteil des obersten EU-Gerichts nicht mit dem EU-Bio-Gütesiegel gekennzeichnet werden.

Eine solche Schlachtmethode erfülle nicht die höchsten Tierschutzstandards, erklärte der (EuGH) in Luxemburg (Rechtssache C-497/17).

Hintergrund war ein Rechtsstreit in Frankreich. Dort wollte eine Tierschutzorganisation erreichen, dass als halal gekennzeichnete Hacksteaks nicht mehr damit beworben werden dürfen, dass sie aus «ökologischem/biologischem Landbau» stammen. Das zuständige Verwaltungsgericht bat den Europäischen Gerichtshof um Rat bei der Auslegung von europäischem Recht.

Die Luxemburger Richter befanden nun, dass in den betreffenden mehrfach betont werde, dass bei Bio-Fleisch das Tierwohl eine zentrale Rolle spiele. Wissenschaftliche Studien hätten gezeigt, dass die Betäubung die Technik sei, die das Tierwohl zum Zeitpunkt der Schlachtung am wenigsten beeinträchtige. Das Leiden werde erheblich verringert. Die von religiösen Riten vorgeschriebenen Schlachtmethoden ohne Betäubung erfüllten diese Kriterien aber nicht.

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