Kartellamt verhängt 2021 weniger Bussgelder wegen Absprachen

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Deutschland,

Preisabsprachen zwischen Unternehmen schaden den Verbrauchern. In diesem Jahr wurde das Kartellamt wegen solcher Marktmanipulationen deutlich seltener aktiv - das liegt aber auch an der Pandemie.

Ein Schild weist auf den Eingang zum Bundeskartellamt hin. Foto: Henning Kaiser/dpa
Ein Schild weist auf den Eingang zum Bundeskartellamt hin. Foto: Henning Kaiser/dpa - dpa-infocom GmbH

Das Wichtigste in Kürze

  • Wegen verbotener Absprachen hat das Bundeskartellamt in diesem Jahr Bussgelder von insgesamt rund 105 Millionen Euro verhängt.

Betroffen waren elf Firmen und acht Personen, wie die Bonner Behörde am Mittwoch in ihrer Jahresbilanz mitteilte.

Es ging unter anderem um Preisabsprachen bei Musikinstrumenten, Schulranzen und Unterhaltungselektronik. Betroffen waren aber auch Branchen wie die Edelstahlherstellung und Stahlschmieden.

Die Höhe der verhängten Bussgelder fiel deutlich niedriger aus als in den Vorjahren. 2020 betrug die Summe noch 358 Millionen und 2019 sogar 848 Millionen Euro.

Kartellamtspräsident Andreas Mundt betonte: «Die Pandemie hat uns bei der Kartellverfolgung in den vergangenen beiden Jahren ein wenig ausgebremst. Es ist nicht einfach, unter solchen Bedingungen Verfahren voranzutreiben, die etwa auf Durchsuchungen von Geschäfts- und Privaträumen oder Zeugenvernehmungen zur Beweissicherung angewiesen sind.» 2021 führte die Behörde zweimal Durchsuchungsaktionen - unter strengen Hygienevorschriften - durch.

Mundt sagte aber auch, das Kartellamt stehe für die Einleitung weiterer Verfahren im neuen Jahr bereit. «Neue Hinweise zeigen uns auch, dass Kartelle - leider - nicht aussterben.»

Priorität wird für das Kartellamt 2022 aber auch der Wettbewerbsschutz in der Digitalwirtschaft haben. Mundt kündigte an, dass die Wettbewerbshüter im neuen Jahr schnell erste Ergebnisse der kürzlich eingeleiteten Verfahren gegen Amazon, Apple, Google und den Facebook-Mutterkonzern Meta vorlegen wollen. Der Hintergrund: Seit Anfang des Jahres kann die Behörde schneller und effektiver gegen mutmasslich wettbewerbsschädliche Praktiken grosser Digitalkonzerne vorgehen. Sie leitete daraufhin umgehend Verfahren ein.

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