Karlsruhe rügt Auskunftsverweigerung zu Geheimdiensten
Ein Parlamentarier erkundigt sich beim Innenministerium nach Verfassungsschutz-Mitarbeitern im Ausland und bekommt keine Antwort – aus Sicherheitsgründen, heisst es. Das geht Karlsruhe zu weit.

Das Wichtigste in Kürze
- Die Bundesregierung darf dem Bundestag nicht unter pauschalem Verweis auf das Staatswohl jegliche Informationen über die deutschen Geheimdienste vorenthalten.
Das verletze das parlamentarische Fragerecht, urteilte das Bundesverfassungsgericht. Geklagt hatte der FDP-Abgeordnete Konstantin Kuhle.
Kuhle hatte Ende 2020 angefragt, wie viele Mitarbeiter des Verfassungsschutzes in den vergangenen fünf Jahren ins Ausland entsandt waren. Damals war die FDP noch in der Opposition. Das CSU-geführte Innenministerium verweigerte ihm die Auskunft.
Begründet wurde das damit, dass «in besonderem Masse das Staatswohl» berührt sei. Durch die Auskunft könnten Rückschlüsse auf die Arbeitsweise des Bundesamts für Verfassungsschutz gezogen werden.
Informationsanspruch des Bundestags nicht grenzenlos
«Dies wird den verfassungsrechtlichen Anforderungen an die Verweigerung der Beantwortung einer parlamentarischen Anfrage nicht gerecht», sagte Vizegerichtspräsidentin Doris König bei der Urteilsverkündung in Karlsruhe. Der Informationsanspruch des Bundestags und einzelner Abgeordneter sei zwar nicht grenzenlos. Hier sei aber nicht ersichtlich, inwiefern die begehrte Auskunft die Funktionsfähigkeit des Verfassungsschutzes beeinträchtigen könnte. Kuhle habe weder nach Einsatzorten und -zeiten noch nach Tätigkeitsschwerpunkten oder anderen Einzelheiten gefragt.
Die Bundesregierung hatte in der Verhandlung im März vorgetragen, massgeblich sei nicht der isolierte Gehalt einer Information. Es komme auf deren Potenzial als Mosaikstück an – also darauf, ob fremde Dienste sich aus vielen kleinen Informationen ein Gesamtbild zusammensetzen können. Dazu sagte König, die Übernahme dieser Theorie hätte «ein nahezu völliges Leerlaufen des parlamentarischen Fragerechts» zur Folge. Damit könne jede Auskunft verweigert werden.
König verwies ausserdem darauf, dass die Informationsrechte des Bundestags nicht durch die Einrichtung des Parlamentarischen Kontrollgremiums verdrängt worden seien. Das ist ein strikter Geheimhaltung unterworfenes Gremium, das die Nachrichtendienste des Bundes kontrolliert. «Das Staatswohl ist nicht allein der Regierung, sondern Bundestag und Bundesregierung gemeinsam anvertraut», sagte sie.
Kuhle hatte die Zahlen vor dem Hintergrund erbeten, dass der Verfassungsschutz eigentlich fürs Inland zuständig ist und fürs Ausland der Bundesnachrichtendienst. Er hatte herausfinden wollen, ob sich hier die Prioritäten verschieben. (Az. 2 BvE 8/21)