Ein überforderter Junge nutzt die Hunde seines älteren Bruders, um andere Menschen in Angst und Schrecken zu versetzen. Einen 16-Jährigen kostet das beinahe das Leben. Jetzt stehen drei junge Männer vor Gericht.
Ein American Staffordshire Terrier. Foto: Peter Förster/zb/dpa
Ein American Staffordshire Terrier. Foto: Peter Förster/zb/dpa - dpa-infocom GmbH
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Das Wichtigste in Kürze

  • Eine schmale Narbe am Hinterkopf des 16-Jährigen zeugt von der Attacke zweier Kampfhunde, die für den Schüler um ein Haar tödlich ausgegangenen wäre.

In knappen Worten schildert der dunkelhaarige Junge in dicker Jacke vor dem Landgericht Heidelberg, wie zwei American Staffordshire Terrier ihn am Pfingstmontag bei Leimen im Rhein-Neckar-Kreis vom Rad gezogen und schwer verletzt hatten. Noch heute meine er manchmal, das Kratzen von Hundenägeln zu hören.

Laut Staatsanwaltschaft waren die Verletzungen an Kopf, Ohrmuscheln, am Hals nah der Halsschlagader und der Blutverlust so gravierend, dass der Jugendliche sie beinahe nicht überlebt hätte. Für den Angriff der Hündin und des Rüden müssen sich seit heute vor der Jugendkammer drei junge Männer verantworten.

Nach der Bemerkung lässt der Hundeführer die Hündin los und heisst seinen 22-jährigen Begleiter, dasselbe zu tun - mit schlimmen Folgen. Da sie die Tiere zeitweise aus dem Blickfeld verlieren, dauert die Tortur für das Opfer mehrere Minuten. Dann trennen die Hundeführer die Tiere von dem blutenden Jungen. Lange wird der Junge stationär behandelt. Im kommenden Jahr muss er sich einer weiteren Operation unterziehen. 

Der 17-jährige Hundeführer sagt: «Ich rechnete damit, dass was passiert, dachte aber, Kontrolle wäre noch möglich.» Er habe maximal einen «Kratzer» erwartet. Auch ihm setze der Vorfall zu: «Ich bekomme bis heute die Bilder nicht mehr los.» Er bittet vor Gericht den Geschädigten, den Cousin seines besten Freundes, formell um Verzeihung. Dieser antwortet gefasst: «Ich nehme an.»

Auch der ältere Bruder entschuldigt sich: «Es tut mir unendlich leid.» Er räumt den Vorwurf fahrlässiger Körperverletzung ein, weil er seine Kampfhunde einem Minderjährigen überlassen hatte. Denn nach der Hundeverordnung dürfen nur Erwachsene jeweils einen Kampfhund führen, der gesichert sein muss, wenn er noch keine Wesensprüfung bestanden hat. Der Begleiter beim Gassi-Gehen betont, er habe keinerlei Kenntnisse im Umgang mit Hunden und keine Ahnung gehabt, welche Gefahr von ihnen ausgehe. Sie seien losgerannt, nachdem der 17-Jährige das Kommando «Geh» gegeben habe. 

Den Hauptangeklagten droht laut Staatsanwaltschaft eine Jugendstrafe von bis zu fünf Jahren. In dem Prozess sind noch vier weitere Sitzungen geplant.

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