Freispruch

Kaili: Ohne Freispruch in EU-Korruptionsskandal nie zurück nach Athen

Keystone-SDA
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Griechenland,

«Wenn ich es nicht schaffe, die belgische Justiz zu überzeugen, dass ich unschuldig bin, werde ich nie in mein Heimatland zurückkehren», erklärt Eva Kaili.

Eva Kaili
Eva Kaili, ehemalige Vizepräsidentin des Europäischen Parlaments, kommt nach ihrer Entlassung aus dem Haren-Gefängnis in Brüssel, Belgien, am 14. April 2023 nach Hause. - keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Eva Kaili durfte am Freitag unter Auflagen das Gefängnis verlassen.
  • Sie muss mit elektronischer Überwachung in Hausarrest bleiben.
  • Ohne Freispruch habe sie nach eigenen Angaben nicht vor, nach Griechenland zurückzukehren.

Die unter Korruptionsverdacht stehende ehemalige Vizepräsidentin des Europaparlaments, Eva Kaili, will ohne Freispruch nicht nach Griechenland zurückkehren. «Wenn ich es nicht schaffe, die belgische Justiz zu überzeugen, dass ich unschuldig bin, werde ich nie in mein Heimatland zurückkehren», sagte Kaili der Athener Wochenzeitung «To Vima» vom Samstag.

Die belgische Justiz hatte ihr am Freitag nach knapp vier Monaten erlaubt, das Gefängnis unter Auflagen zu verlassen. Sie muss mit elektronischer Überwachung in Hausarrest bleiben. «Ich werde nie gestehen, dass ich die Menschen verraten habe, die mich mit ihrer Stimme geehrt haben», fügte Kaili hinzu.

Mit ihrer Tochter in Wohnung in Brüssel

Den ersten Abend unter Hausarrest verbrachte Kaili mit ihrer Tochter in ihrer Wohnung in Brüssel, sagte ihr Rechtsanwalt Michalis Dimitrakopoulos im Athener Nachrichtensender Skai am Samstag aus Brüssel. «Sie möchte (nach dem Ende des juristischen Verfahrens) wieder an den Tagungen des Europaparlamentes dabei sein», sagte Dimitrakopoulos.

In dem Ende vergangenen Jahres öffentlich gewordenen Skandals geht es um mutmassliche Einflussnahme auf Entscheidungen des EU-Parlaments durch die Regierungen von Katar und Marokko. Die Staatsanwaltschaft wirft Kaili und anderen Beschuldigten Korruption, Geldwäsche und Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung vor.

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