Das Landgericht Köln hat zwei Journalisten wegen falscher Gewaltvorwürfe gegen den Sänger Herbert Grönemeyer verurteilt.
Herbert Grönemeyer
Herbert Grönemeyer - dpa/dpa/picture-alliance/Archiv
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Das Wichtigste in Kürze

  • Jeweils ein Jahr Haft auf Bewährung und Geldstrafen für beide Angeklagte.

Der Fotograf und der Kameramann erhielten wegen falscher Verdächtigung Grönemeyers am Donnerstag jeweils ein Jahr Haft auf Bewährung, wie eine Gerichtssprecherin sagte. Ausserdem bekamen beide wegen Falschaussage Geldstrafen über jeweils 90 Tagessätze.

Bei einem der beiden Angeklagten sei dabei ein Tagessatz von 75 Euro angenommen worden, er muss also 6750 Euro zahlen. Bei dem anderen legte das Gericht einen Tagessatz von zehn Euro fest, er muss also 900 Euro zahlen.

In dem Verfahren hatte Grönemeyer vor gut zwei Wochen als Zeuge ausgesagt. Er beschrieb das Verhalten der beiden Journalisten im Dezember 2014 am Kölner Flughafen wie einen «Anschlag». Grönemeyer war von den Verurteilten eines tätlichen Übergriffs beschuldigt worden, wogegen dieser sich nun letztendlich erfolgreich wehrte.

In dem Verfahren waren eine Videosequenz und auch Fotos des Geschehens begutachtet worden. Der 62 Jahre alte Sänger hatte bereits 2017 einen Zivilprozess wegen damaliger Berichte über das Geschehen gegen einen Zeitungsverlag gewonnen. Grönemeyer befand sich damals mit seiner Familie am Flughafen, diese will er nach eigener Aussage aus der Öffentlichkeit heraushalten.

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