Eine Sekundarschule in Wermelskirchen soll Schüler in Jogginghose vom Unterricht ausgeschlossen und nach Hause geschickt haben. Ist das zulässig?
Jogginghosen sind an einer Schule in Wermelskirchen verboten. Neuerdings werden Schüler damit sogar nach Hause geschickt.
Jogginghosen sind an einer Schule in Wermelskirchen verboten. Neuerdings werden Schüler damit sogar nach Hause geschickt. - Jan-Philipp Strobel/dpa
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Das Wichtigste in Kürze

  • Ein Jogginghosen-Verbot an einer Schule in Wermelskirchen schlägt hohe Wellen.

Medienberichten zufolge hat die Leitung der dortigen Sekundarschule begonnen, die schon länger geltende Kleiderordnung der Schule umzusetzen und Schüler in Jogginghosen nach Hause geschickt. Dies sorgt laut den Berichten für Ärger bei den Schülerinnen und Schülern und ihren Eltern.

Bestätigt hat die Schule ihr Vorgehen nicht. Stattdessen verwies sie Medienanfragen an die Bezirksregierung in Köln. Die Behörde liess Fragen zum konkreten Verhalten der Schulleitung zunächst unbeantwortet.

Kleiderordnung auf Schul-Website

Auf der Schul-Website ist allerdings eine Kleiderordnung zu finden, die das Tragen von Jogging- und Trainingshosen nicht gestattet. Zudem ist dort ein Brief an die Eltern mit Datum von vergangener Woche eingestellt, in dem die Schule ankündigt, Schüler bei Verstoss gegen die Kleiderordnung nach Hause zu schicken.

Die Landesschülervertretung kritisierte das Vorgehen in Wermelskirchen. «Der sofortige Ausschluss vom Unterricht ist auf jeden Fall nicht der richtige Weg», sagte Vorstandsmitglied Julius Lachmann auf Anfrage. Im Schulgesetz sei lediglich von einer Empfehlung die Rede.

«Man muss sich fragen, ob eine Jogginghose wirklich den Schulfrieden gefährdet und einen Ausschluss rechtfertigt», sagte Lachmann. Fragwürdig sei zudem, dass die Kleiderordnung vier Jahre lang nicht umgesetzt worden sei. Daher hätte vorher die aktuelle Schülerschaft befragt werden sollen, ob eine Zustimmung überhaupt noch vorliegt.

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