Information über Abtreibungen wird erleichtert

DPA
DPA

Deutschland,

Lange hat die Bundesregierung gerungen, am Ende ging es ganz schnell: Ärzte dürfen künftig darüber informieren, dass sie Abtreibungen anbieten.

Kritiker halten die Neuregelung des Paragrafen 219 für «nicht zeitgemäss». Demnach dürfen Ärzte nicht darüber informieren, mit welcher Methode sie Abtreibungen vornehmen. Foto: Silas Stein
Kritiker halten die Neuregelung des Paragrafen 219 für «nicht zeitgemäss». Demnach dürfen Ärzte nicht darüber informieren, mit welcher Methode sie Abtreibungen vornehmen. Foto: Silas Stein - dpa-infocom GmbH

Das Wichtigste in Kürze

  • Schwangere können künftig einfacher als bisher Ärzte für eine Abtreibung finden.

Der Bundestag hat nun dazu die umstrittene Reform von Paragraf 219a des Strafgesetzbuches beschlossen.

Demnach dürfen Ärzte künftig - etwa im Internet - angeben, dass sie Schwangerschaftsabbrüche vornehmen. Für weitere Informationen müssen sie allerdings auch künftig auf offizielle Stellen verweisen. Sie dürfen auch nicht selbst veröffentlichen, mit welcher Methode sie abtreiben.

Bedingungen für den Schwangerschaftsabbruch

Schwangerschaftsabbrüche sind in Deutschland rechtswidrig, werden aber unter bestimmten Bedingungen nicht bestraft: Die Schwangere muss sich mindestens drei Tage vor dem Eingriff in einer staatlich anerkannten Stelle beraten lassen. Ausserdem dürfen seit der Befruchtung nicht mehr als zwölf Wochen vergangen sein. Laut Statistischem Bundesamt gab es von Januar bis September 2018 bundesweit 76.365 Eingriffe, etwa genauso viele wie im Vorjahreszeitraum. Meist waren die Frauen zwischen 25 und 30 Jahre alt.

Eingeführt wird mit der Reform auch eine zentrale, monatlich aktualisierte Liste mit Ärzten, Krankenhäusern und anderen Einrichtungen, die Abbrüche vornehmen. Sie soll von der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung im Internet veröffentlicht werden und auch auflisten, welche Methoden die jeweiligen Ärzte zur Abtreibung nutzen. Ausserdem bekommen junge Frauen die Verhütungspille künftig bis zum 22. Geburtstag und damit länger als bisher von der Krankenkasse bezahlt.

Wo Schwangere Rat finden

Bei Problemen rund um die Schwangerschaft können sich Frauen an eine Beratungsstelle wenden. Eine Liste von Anlaufstellen gibt es auf der Website unter «Beratung» und «Beratungsstelle finden». Dort finden Schwangere auch Informationen zur rechtlichen Situation rund um einen eventuellen Schwangerschaftsabbruch. Die Website ist ein Angebot der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA).

Beratungsstellen lassen sich in der Suchmaske unter anderem nach Wohnort und Konfession filtern - und danach, ob sie einen Beratungsschein ausstellen. Der Schein ist eine der Voraussetzungen für einen straffreien Schwangerschaftsabbruch. Bei einigen Anbietern wie Pro Familia gibt es zudem die Möglichkeit einer Online-Beratung, auch am Telefon helfen manche Stellen weiter. Den Schein gibt es allerdings nur bei einer persönlichen Beratung.

Mehr zum Thema:

Kommentare

Weiterlesen

Kaja Kallas
Nazi-Vergleich
Mittelmeer
1 Interaktionen
Rekord

MEHR IN NEWS

Flughafen Zürich Sackmesser
Flugzeug
Charlie Kirk
1 Interaktionen
In Sportstadion
Pfister
Russische Drohnen

MEHR AUS DEUTSCHLAND

Bayern HSV
3 Interaktionen
In Bundesliga
Merz
13 Interaktionen
Wahlen in NRW
Andy Möller
3 Interaktionen
Kultspruch
Raser Sylt
6 Interaktionen
Auf Sylt