Impfstatus: Auskunftspflicht für bestimmte Bereiche kommt

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Deutschland,

Eine generelle Impfauskunftspflicht soll es auch künftig nicht geben. Doch Kita-, Schul- und Heimbeschäftigte müssen nun die Karten auf den Tisch legen. Eine entsprechende Regelung tritt nun in Kraft.

Kitas, Schulen und Heime sollen bald den Impfstatus ihrer Beschäftigten abfragen dürfen. Foto: Friso Gentsch/dpa/Illustration
Kitas, Schulen und Heime sollen bald den Impfstatus ihrer Beschäftigten abfragen dürfen. Foto: Friso Gentsch/dpa/Illustration - dpa-infocom GmbH

Das Wichtigste in Kürze

  • Lehrkräfte, Erzieherinnen und Erzieher und Beschäftigte in Pflegeheimen sollen vom Arbeitgeber gefragt werden dürfen, ob sie geimpft sind oder nicht.

Den entsprechenden Neuregelungen im Infektionsschutzgesetz haben Bundesrat und Bundestag inzwischen zugestimmt.

Nun sind die Änderungen auch im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden und treten somit am Mittwoch (15. September) in Kraft.

Beschäftigte in Kitas, Schulen und Pflegeheimen sollen künftig von ihren Arbeitgebern gefragt werden dürfen, ob sie geimpft sind oder ob sie Corona schon hatten. Normalerweise dürfen Gesundheitsdaten von Beschäftigten nicht abgefragt werden. Im Gesundheitswesen sind allerdings bereits Ausnahmen möglich. Nun soll dies auf Kitas, Schulen und Pflegeheime ausgeweitet werden, allerdings nur solange eine «epidemische Lage von nationaler Tragweite» gilt, über die im Bundestag alle drei Monate neu abgestimmt wird.

Begründung für die Ausweitung: In den Einrichtungen würden besonders verletzliche Personengruppen betreut, zudem wären wegen der räumlichen Nähe zahlreiche Menschen einem Infektionsrisiko ausgesetzt. Die Impfstatusabfrage soll beispielsweise bei der Erstellung von Dienstplänen helfen.

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