Gericht

    Hotel verweigert Leitungswasser – Touristin verliert vor Gericht

    Keystone-SDA
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    Italien,

    In Italien müssen Restaurants kein Wasser aus dem Hahn servieren. Das oberste Gericht wies deshalb die Klage einer Touristin ab.

    Leitungswasser
    In einem Südtiroler Nobelhotel bekam sie nur Mineralwasser für sieben Euro. (Symbolbild) - keystone

    Das Wichtigste in Kürze

    • Italiens oberstes Gericht verneint Anspruch auf Leitungswasser im Hotel.
    • Auslöser war der Streit einer Frau mit einem Luxushotel im Südtirol.
    • Das Hotel servierte nur Mineralwasser für rund sieben Euro pro Flasche.

    Jahrelang stritten eine Urlauberin und ein italienisches Luxushotel über (k)ein Glas Leitungswasser zum Abendessen. Jetzt hat Italiens oberstes Gericht dem juristischen Zank ein Ende gesetzt.

    Gäste haben in Restaurants und Hotels keinen Anspruch auf Wasser aus dem Hahn, wie der Kassationsgerichtshof in Rom entschied.

    Ausgelöst wurde der Rechtsstreit bereits Weihnachten 2019 in einem Fünf-Sterne-Hotel in den Dolomiten. Über die Feiertage übernachtete die Frau in einem Nobelhotel in dem Südtiroler Urlaubsort Corvara in Badia.

    Dort hatte sie ein Halbpensionspaket gebucht, Getränke waren dabei allerdings nicht inklusive. Beim Abendessen bat die Touristin mehrfach um ein Glas Leitungswasser.

    Italienische Medien berichteten, sie habe sogar angeboten, für den Service extra zu bezahlen.

    Touristin verlangte Entschädigung

    Das Hotel blieb jedoch konsequent: Auf den Tisch kamen nur Flaschen mit Mineralwasser – zum Preis von etwa sieben Euro. Die Urlauberin zog daraufhin vor Gericht.

    Trinkwasser sei ein Grundrecht, argumentierte sie nach Angaben der Nachrichtenagentur Ansa, und verlangte rund 2.700 Euro Entschädigung wegen zusätzlicher Kosten und persönlicher Unannehmlichkeiten.

    Sollte ein Restaurant auf Verlangen Hahnenwasser servieren müssen?

    Die Richter liessen die Klage jedoch in mehreren Instanzen abblitzen, was das oberste Gericht auf den Plan rief.

    Der Kassationsgerichtshof stellte nun klar: Im italienischen Recht gibt es keine Vorschrift, die Restaurants oder Hotels verpflichtet, Leitungswasser auszuschenken.

    Der jeweilige Betrieb entscheidet demnach darüber, ob ein Gast Leitungswasser bekommen kann oder nicht. Die Schadenersatzansprüche der Touristin schlossen die Richter daher aus.

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    Kommentare

    User #1244 (nicht angemeldet)

    In Italien Leitungswasser zu trinken ist fahrlässig. Cook it, peel it or forget it. Bliebed xund!

    User #6971 (nicht angemeldet)

    Dann würde ich einfach das Restaurants verlassen ..... LOL .... es gibt genügend bessere Restaurants.... und Wasser gibt es im Supermarkt .... aber seine Zeit, Geld und Energie zu verschwenden und deswegen vor Gericht gehen, da kann man sich sein Leben schöner gestalten....

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