Höhere Umzugs-Pauschbeträge ab dem 1. April
Wer aus beruflichen Gründen den Wohntort wechselt, kann die Umzugskosten von der Steuer absetzen. Der dafür vorgesehene Pauschbetrag hat sich nun erhöht.

Das Wichtigste in Kürze
- Ab dem 1. April gilt ein neuer Pauschbetrag bei beruflich bedingten Umzügen.
Nach Angaben des Bundesfinanzministeriums liegt er dann für Verheiratete bei 1622 Euro statt bisher 1573 Euro und für Ledige bei 811 Euro statt 787 Euro. Daneben können etwa Kosten des Umzugswagens oder der Spedition, Maklergebühren und doppelte Mieten abgesetzt werden.