Höhere Umzugs-Pauschbeträge ab dem 1. April

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Deutschland,

Wer aus beruflichen Gründen den Wohntort wechselt, kann die Umzugskosten von der Steuer absetzen. Der dafür vorgesehene Pauschbetrag hat sich nun erhöht.

Spedition, Maklergebühren und doppelte Mieten - bei einem Umzug entstehen eine Menge Kosten. Wer aus beruflichen Gründen den Ort wechselt, kann einen Teil von der Steuer absetzen. Foto: Christin Klose/dpa-tmn
Spedition, Maklergebühren und doppelte Mieten - bei einem Umzug entstehen eine Menge Kosten. Wer aus beruflichen Gründen den Ort wechselt, kann einen Teil von der Steuer absetzen. Foto: Christin Klose/dpa-tmn - dpa-infocom GmbH

Das Wichtigste in Kürze

  • Ab dem 1. April gilt ein neuer Pauschbetrag bei beruflich bedingten Umzügen.

Nach Angaben des Bundesfinanzministeriums liegt er dann für Verheiratete bei 1622 Euro statt bisher 1573 Euro und für Ledige bei 811 Euro statt 787 Euro. Daneben können etwa Kosten des Umzugswagens oder der Spedition, Maklergebühren und doppelte Mieten abgesetzt werden.

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