Ein Mann aus Aserbaidschan soll laut Anklage im Juni 2022 aus Eifersucht einen 39-Jährigen mit einem Axthieb getötet und seine Ex-Freundin mehrfach vergewaltigt haben. Ihm droht lebenslange Haft.
Ein Justizbeamter bewacht den Angeklagten, der sein Gesicht hinter einem Aktendeckel verbirgt.
Ein Justizbeamter bewacht den Angeklagten, der sein Gesicht hinter einem Aktendeckel verbirgt. - Friso Gentsch/dpa
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Das Wichtigste in Kürze

  • Im Prozess um den sogenannten Axtmörder von Kalletal fordert die Staatsanwaltschaft neben einer lebenslangen Haftstrafe auch die Feststellung der besonderen Schwere der Schuld.

Oberstaatsanwalt Christopher Imig sprach sich am Freitag in seinem Plädoyer ausserdem für den Vorbehalt der Sicherungsverwahrung aus.

Würde das Landgericht Detmold dieser Sicht folgen, wäre eine vorzeitige Freilassung nach 15 Jahren so gut wie ausgeschlossen. Das Urteil wollten die Richter im Anschluss an die Plädoyers verkünden.

Wegen Mordes und zweifacher Vergewaltigung muss sich ein 37-jähriger Mann verantworten. Der Aserbaidschaner soll laut Anklage im Juni 2022 in Kalletal im Kreis Lippe (Nordrhein-Westfalen) aus Eifersucht einen 39-Jährigen im Schlaf mit einem Axthieb getötet und anschliessend seine Ex-Freundin mehrfach vergewaltigt haben. Sie lag zuvor schlafend im Bett neben dem Opfer, das aus Rinteln in Niedersachsen stammte. Es folgte eine wochenlange Fahndung und Flucht des Angeklagten in Richtung Polen. Kurz vor der Grenze fassten ihn Spezialkräfte der Polizei.

Das Gericht hatte am ersten Prozesstag darauf hingewiesen, dass bei der Vorgeschichte des Angeklagten auch die Anordnung von Sicherungsverwahrung möglich sei. Sicherungsverwahrung bedeutet, dass er auch nach Verbüssung der eigentlichen Strafhaft nicht frei käme. Der 37-Jährige hatte vor rund zehn Jahren bereits einmal mit einem Axthieb eine Frau getötet und sass dafür in der Ukraine im Gefängnis.

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