«Haschkuchen» versehentlich auf Trauerfeier serviert

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Deutschland,

In einem deutschen Restaurant ist den Gästen einer Bestattungsfeier versehentlich ein Haschisch-Kuchen serviert worden. 13 Trauergäste waren danach berauscht.

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In einem Restaurant in der Rostocker Heide ist den Gästen einer Bestattungsfeier versehentlich Haschisch-Kuchen serviert worden. (Symboldbild) - dpa-infocom GmbH

Das Wichtigste in Kürze

  • An einer Bestattungsfeier wurde den Gästen versehentlich ein Haschisch-Kuchen serviert.
  • Danach waren dreizehn Personen berauscht.

In einem Restaurant in der Rostocker Heide in Mecklenburg-Vorpommern ist den Gästen einer Bestattungsfeier versehentlich Haschisch-Kuchen serviert worden.

Eine Angestellte hatte das Gebäck mitgebracht, ohne um dessen berauschende Zutat zu wissen. Die 18-jährige Tochter der Frau backe regelmässig Kuchen für Veranstaltungen, sagte ein Polizeisprecher aus Rostock am Dienstag. Sie habe auch für die Trauerfeier Kuchen zubereitet.

Die Mutter habe wohl «noch einen Kuchen aus dem heimischen Tiefkühlschrank mitgenommen, ohne dies mit der Tochter abzusprechen», sagte der Sprecher. Diesen Hasch-Kuchen hatte ihre Tochter allerdings für den privaten Verzehr gebacken.

Dreizehn Gäste berauscht

Bei 13 Gästen seien plötzlich Symptome wie Übelkeit oder Schwindel aufgetreten. Zu dem Vorfall kam es bereits im August. Nachdem die «Bild»-Zeitung am Dienstag darüber berichtete, bestätigte die Polizei den Vorfall.

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Der Kuchen, der auf der Trauerfeier serviert wurde, enthielt Haschisch. (Symbolbild) - Pixabay

Von den 13 Betroffenen, darunter auch die Witwe, musste eine Frau den Angaben zufolge noch während der Trauerfeier mit einem Rettungswagen ins Krankenhaus gebracht werden, später meldeten sich weitere zur Behandlung in der Klinik.

«Die Polizei erfuhr am späten Abend davon, als Teilnehmer ins Polizeirevier Lichtenhagen kamen, um Anzeige zu erstatten», berichtete der Sprecher.

Anzeige gegen Tochter

Gegen die 18-Jährige, die den Kuchen für den Eigenbedarf aufbewahrt hatte, wird nun wegen fahrlässiger und gefährlicher Körperverletzung in 13 Fällen, Störung einer Bestattungsfeier und Verstosses gegen das Betäubungsmittelgesetz ermittelt.

Immer wieder geraten «Kuchen-Komplikationen» in die Schlagzeilen. Manche Nascher erholen sich schnell wieder von dem Rausch, andere haben nach dem Essen von mit Haschisch versetzten Backwaren noch eine Weile mit den Wirkungen zu kämpfen.

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