Hafturteil gegen Landwirt nach Ersticken von Frau mit Gülle rechtskräftig

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    Ein Hafturteil gegen einen Landwirt aus Bayern, der seine Frau erst schlug und dann bis zum Ersticken mit Gülle übergoss, ist rechtskräftig.

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    • Bundesgerichtshof bestätigt Urteil aus Augsburg.

    Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe verwarf die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Augsburg als unbegründet, wie das Landgericht am Mittwoch mitteilte. Der 57-Jährige ist somit des Totschlags schuldig und muss ins Gefängnis.

    Das Landgericht Augsburg hatte ihn im Mai 2020 zu 13 Jahren und sechs Monaten Haft verurteilt. Das Tatopfer war mit Gülle überzogen gefunden worden, auch in der Lunge der Frau fand sich eingeatmete Gülle. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Landwirt seine Frau zunächst mit einem Werkzeug gegen den Kopf geschlagen und die Bewusstlose danach mit Gülle überschüttet hatte, so dass sie erstickte.

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