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    Haft in Ungarn: Prozess gegen Maja T. auf Januar vertagt

    Keystone-SDA
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    Ungarn,

    Der Strafprozess gegen Maja T. in Ungarn wurde auf Januar 2026 verschoben. Es droht eine Verurteilung von bis zu 24 Jahren Haft.

    Maja T. Prozess
    Maja T. steht in Budapest wegen mutmasslicher Körperverletzungen im Zuge von Protesten gegen Rechtsextreme im Februar 2023 vor Gericht. (Archivbild) - keystone

    Der laufende Strafprozess gegen die non-binäre deutsche Person Maja T. vor dem Budapester Stadtgericht ist auf Januar vertagt worden. Richter Jozsef Sos habe am Ende der heutigen Verhandlung den 14., 16., 19. und 22. Januar 2026 als die nächsten Verhandlungstage bestimmt, bestätigte ein Anwalt T.'s der Deutschen Presse-Agentur (dpa) in Budapest.

    T. steht in Budapest wegen mutmasslicher Körperverletzungen im Zuge von Protesten gegen Rechtsextreme im Februar 2023 vor Gericht. T. droht eine Verurteilung von bis zu 24 Jahren Haft. T. beklagt schlechte Haftbedingungen und trat deshalb im Juni in einen rund 40-tägigen Hungerstreik.

    T. war im Dezember 2023 in Berlin verhaftet und im Juni 2024 nach Ungarn ausgeliefert worden – obwohl Deutschlands Bundesverfassungsgericht dies untersagt hatte. Doch die Entscheidung war wenige Minuten zu spät gekommen. T. und die Anwälte verlangen die Rücküberstellung nach Deutschland – bisher vergeblich.

    Politische Einflüsse auf den Prozess

    Der Prozess in Budapest begann im Februar dieses Jahres. Die angeklagte Person wirft dem Richte vor, nicht an einem fairen Verfahren interessiert zu sein.

    Tatsächlich wurde der Prozess in den vom rechtspopulistischen Ministerpräsidenten Viktor Orban kontrollierten Teilen der ungarischen Öffentlichkeit stark politisiert. Erst vor zehn Tagen stufte Orban die Antifa, der die angeklagte Person zugerechnet wird, per Verordnung als «Terrororganisation» ein.

    Maja T. soll zusammen mit Mitgliedern der deutschen «Hammerbande» im Februar 2023 an tätlichen Angriffen gegen wahre und vermeintliche Teilnehmer eines Neonazi-Aufmarsches beteiligt gewesen sein.

    Zu den konkreten Vorwürfen äusserte sich T. im Budapester Verfahren bislang nicht. Der Termin für ein Urteil zeichnet sich derzeit nicht ab. Der Prozess steckt noch im Beweisverfahren, bei dem Zeugen angehört sowie Dokumente und Videoaufnahmen ausgewertet werden.

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    Kommentare

    User #5502 (nicht angemeldet)

    Ob rechts oder links, Gewalt gehört bestraft. Jegliche Art von Gewalt, und zwar drakonisch.

    User #2584 (nicht angemeldet)

    Ich hoffe auf eine lebenslängliche Strafe!

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