Grünen-Gutachten schürt Zweifel an EU-Urheberrechtsreform

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    Deutschland,

    Ein Gutachten der Grünen stellt erneut die Rechtmässigkeit der europäischen Urheberrechtsreform in Frage. Sind die Versprechen der Bundesregierung rechtlich nicht haltbar?

    Vor allem der Artikel 17 der EU-Urheberrechtsreform und die Diskussion um Uploadfilter hat. Foto: Paul Zinken/dpa
    Vor allem der Artikel 17 der EU-Urheberrechtsreform und die Diskussion um Uploadfilter hat. Foto: Paul Zinken/dpa - dpa-infocom GmbH

    Das Wichtigste in Kürze

    • Ein neues Gutachten der Grünen im Bundestag wirft erneut Zweifel an der EU-Urheberrichtlinie auf.

    Als problematisch wird darin der Aspekt eingestuft, dass eine Online-Plattform von bestimmten Rechteinhabern eine Erlaubnis einholen muss, damit der Inhalt öffentlich gemacht werden darf, wie der Rechtswissenschaftler Gerald Spindler am Freitag in Berlin erläuterte. Um überhaupt herauszufinden, welche Inhalte Lizenzen brauchen, müsse ein Provider zunächst alle Inhalte durchsuchen, schlussfolgerte der Autor des Gutachtens. Das führe zu einer allgemeinen Kontrolle.

    Die EU-Staaten hatten der umstrittenen Copyright-Reform im April 2019 mehrheitlich zugestimmt. Sie soll das veraltete Urheberrecht in der EU ans digitale Zeitalter anpassen und Urhebern für ihre Inhalte im Netz eine bessere Vergütung sichern. In vielen EU-Ländern, darunter auch Deutschland, gab es dagegen grosse Proteste.

    Der in dem Gutachten kritisierte Aspekt steht in Artikel 17 der Richtlinie. Der Artikel war in der Vergangenheit Anstoss für grosse Proteste wegen einer anderen Passage gewesen - es geht dabei um sogenannte Uploadfilter.

    Die oppositionelle Grünen-Fraktion im Bundestag hatte das Rechtsgutachten in Auftrag gegeben. Die Sprecherin für Netzpolitik der Fraktion, Tabea Rössner, sagte, die Bundesregierung stehe jetzt in der Pflicht, die Ergebnisse des Gutachtens juristisch zu bewerten.

    Die EU-Richtlinie (DSM-RL) muss bis Sommer 2021 in nationales Recht umgesetzt sein. Polen reichte zugleich im Mai 2019 Klage gegen die Richtlinie vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg ein.

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