Grossbritannien kann noch Haftbefehle ausstellen
Grossbritannien bleibt vorläufig befugt, EU-Haftbefehle auszustellen. Dieses Recht gilt bis zum Brexit.

Das Wichtigste in Kürze
- Bis zum Austritt aus der EU dürfen Briten europäische Haftbefehle ausstellen.
- Eine Vollstreckung könnte jedoch abgelehnt werden.
Grossbritannien kann bis zum geplanten EU-Austritt die Vollstreckung europäischer Haftbefehle einfordern. Wie der Europäische Gerichtshof heute Mittwoch entschied, stellt die Ungewissheit über die Zukunft der künftigen Beziehungen zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich keinen Grund dar, weswegen eine Vollstreckung abgelehnt werden könne.
Ausnahmen sind demnach nur dann möglich, wenn es «durch Tatsachen bestätigte Gründe für die Annahme» gibt, dass der betroffenen Person nach dem Brexit eine nach EU-Standards ungerechte Behandlung droht.
Hintergrund des Urteils war der Fall eines in Irland inhaftierten Mannes, der sich gegen seine Auslieferung in das zu Grossbritannien gehörende Nordirland wehrt. Er argumentiert, dass ihm dort eine unmenschliche und erniedrigende Behandlung drohe und er sich nach dem Brexit möglicherweise nicht mehr auf die EU-Grundrechte-Charta berufen könne.
Der Fall des Mannes, den Grossbritannien wegen Totschlags, Brandstiftung und Vergewaltigung verfolgen will, muss nun abschliessend vom zuständigen Gericht in Irland geklärt werden.