Gesperrtes Facebook-Konto der toten Tochter: BGH verkündet Urteil

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Deutschland,

Vor fünfeinhalb Jahren starb ihre Tochter – die Umstände sind noch unklar und noch immer haben die Eltern keinen Zugriff auf ihr gesperrtes Facebook-Konto.

Der Leitspruch «Facebook» trifft hier nicht im Geringsten zu. Seit Jahren verweigert das Unternehmen den Eltern des verstorbenen Mädchens den Zugriff auf ihr Konto.
Der Leitspruch «Facebook» trifft hier nicht im Geringsten zu. Seit Jahren verweigert das Unternehmen den Eltern des verstorbenen Mädchens den Zugriff auf ihr Konto. - pixabay

Das Wichtigste in Kürze

  • Vor fünfeinhalb Jahren starb eine 15-Jährige – die Umstände sind noch ungeklärt.
  • Die Eltern kämpfen seit ihrem Tod um Zugriff auf das gesperrte Facebook-Konto.
  • Am Donnerstag will das Karlsruher Gericht das Urteil verkünden.

Seit dem Tod ihrer Tochter vor fünfeinhalb Jahren streiten die Eltern mit Facebook um Zugang zum gesperrten Nutzerkonto des Mädchens – am Donnerstag wird der Karlsruher Bundesgerichtshof (BGH) in höchster Instanz sein Urteil verkündet.

Die 15-Jährige war Ende 2012 in Berlin vor eine U-Bahn gestürzt. Bis heute ist unklar, ob es ein Suizid war oder ein Unglück. Von den privaten Inhalten der Facebook-Seite erhoffen sich die Eltern neue Hinweise. Auch mit Passwort können sie sich aber nicht anmelden, denn Facebook hat das Profil im sogenannten Gedenkzustand eingefroren.

BGH findet Argumente nicht überzeugend

Zuletzt hatte das Berliner Kammergericht ihnen unter Verweis auf das Fernmeldegeheimnis den Zugang verwehrt. Die BGH-Richter hatten in der Verhandlung am 21. Juni bereits durchblicken lassen, dass sie diese Argumentation nicht für überzeugend halten. Experten hoffen auf ein Grundsatz-Urteil zum digitalen Nachlass. Ob Erben Chat-Nachrichten und E-Mails genauso lesen dürfen wie beispielsweise Tagebücher oder Briefe, ist nirgendwo eindeutig geregelt.

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