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Gericht weist Impfschadenklage gegen Biontech ab

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Deutschland,

Mann scheitert mit Klage gegen Impfstoff-Hersteller wegen mutmasslichem Impfschaden.

Spritzen mit einem Impfstoff gegen Covid-19.
Spritzen mit einem Impfstoff gegen Covid-19. - Daniel Karmann/dpa

Mit seiner Klage gegen das Mainzer Unternehmen ist ein 58 Jahre alter Mann vorerst gescheitert. Das Gericht sah die Voraussetzungen für Ansprüche wegen eines mutmasslichen Impfschadens als nicht gegeben an.

Das Landgericht Rottweil hat am Mittwoch eine Klage wegen eines mutmasslichen Schadens durch eine Corona-Schutzimpfung abgewiesen. Geklagt hat ein 58 Jahre alter Mann. Er wirft dem Impfstoff-Hersteller Biontech vor, infolge einer Corona-Impfung auf dem rechten Auge fast vollständig erblindet zu sein.

Forderung: 150'000 Euro Schmerzensgeld

Der Mann verlangt vom Mainzer Unternehmen 150'000 Euro Schmerzensgeld und die Feststellung, dass ihm sämtliche weiteren Schäden zu ersetzen sind.

Die 2. Zivilkammer sah die Voraussetzungen für Ansprüche aber als nicht gegeben an, wie das Landgericht mitteilte. Der Kläger kann gegen das Urteil innerhalb eines Monats Berufung einlegen. Es handelt sich nicht um den ersten Prozess dieser Art in Deutschland. Und es ist auch nicht die erste Entscheidung eines Gerichts in diesem Zusammenhang.

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