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    Zukunft im Blick: Alterszentrum soll zur AG werden

    Gemeinde Eglisau
    Gemeinde Eglisau

    Bülach,

    Gemeinderat und Behörden in Eglisau wollen das Alterszentrum Weierbach in eine AG umwandeln. Das letzte Wort haben die Stimmbürger an der Urne im Februar 2027.

    Gemeinde Eglisau
    Die Altstadt von Eglisau. - Nau.ch / Stephanie van de Wiel

    In welche Rechtsform soll das Alterszentrum Weierbach langfristig überführt werden? Wie die Gemeinde Eglisau mitteilt, sind inzwischen verschiedene Modelle von Trägerschaftsformen überprüft worden. BAPF und Gemeinderat favorisieren eine gemeinnützigen Aktiengesellschaft (AG).

    Im Herbst 2024 reichten Patrick Scherr und Klaus Vogel die Einzelinitiative «Ausgliederung und Umwandlung des Alterszentrums Weierbach (AZW) in eine gemeinnützige Aktiengesellschaft» ein.

    Nach gemeinsamen Gesprächen zwischen Initianten, Gemeinderat und der Behörde für Alters- und Pflegefragen (BAPF) wurde entschieden, die Initiative zu sistieren und gemeinsam eine umfassende Auslegeordnung möglicher Trägerschaftsformen zu erarbeiten.

    Verschiedene Modelle wurden geprüft

    Mit dem Ziel, die langfristig beste Lösung für den Betrieb des AZW zu finden, wurden neben der gemeinnützigen Aktiengesellschaft (AG) auch andere Rechtsformen wie die Stiftung oder die öffentlich-rechtliche Anstalt geprüft. Die Auslegeordnung wurde im Februar 2026 an einer öffentlichen Informationsveranstaltung der Bevölkerung vorgestellt.

    BAPF, Gemeinderat und Initianten sind sich einig, dass eine Änderung der Rechtsform gegenüber der heutigen Organisation Vorteile bietet. Als bevorzugte Variante wird die gemeinnützige AG angesehen: Die Gemeinde bleibt Eigentümerin sämtlicher Vermögenswerte und behält gleichzeitig einen hohen Einfluss auf die strategische Ausrichtung. Zugleich gewinnt das AZW an Flexibilität, um auf veränderte Rahmenbedingungen reagieren zu können.

    Abstimmung im Februar 2027 möglich

    Nach Auswertung der Informationsveranstaltung sind die BAPF und der Gemeinderat der Ansicht, dass der eingeschlagene Weg hin zu einer gemeinnützige AG fortgesetzt werden soll. Das Aktienkapital würde vollständig im Besitz der Gemeinde Eglisau bleiben.

    Da unter anderem eine Anpassung der Gemeindeordnung erforderlich ist, werden die Stimmberechtigten letztlich an der Urne darüber entscheiden. In den kommenden Monaten werden die notwendigen Unterlagen und Details ausgearbeitet.

    Es ist vorgesehen, dass im Dezember die vorberatende Gemeindeversammlung und im Februar 2027 die Urnenabstimmung erfolgen kann. Bei einer Annahme ist eine Umsetzung auf den 1. Januar 2028 denkbar.

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