Oberverwaltungsgericht NRW: Fahrverbote nicht zwangsläufig
Muss die Stadt Aachen ein Fahrverbot für Dieselfahrzeuge aussprechen? Heute verhandeln die obersten Verwaltungsrichter des Landes in Münster diese Frage. Ihre Entscheidung hat Signalwirkung für weitere betroffene Kommunen.

Das Wichtigste in Kürze
- Vor einem Urteil zu einem möglichen Fahrverbot für Dieselfahrzeuge in Aachen hat das Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster am Mittwochmittag erste Hinweise geben.
Der Vorsitzende Richter Max-Jürgen Seibert äusserte sich in der mündlichen Verhandlung zur Verhältnismässigkeit von Fahrverboten und möglichen Ausnahmen. (Az.: 8 A 2851/18)
«Es macht keinen Sinn, bei geringer Überschreitung der Grenzwerte Fahrverbote auszusprechen, und nach einem halben Jahr, wenn das Ziel erreicht ist, muss das Verbot wieder aufgehoben werden», sagte Seibert. Für Autofahrer, die sich ein neues Fahrzeug kaufen mussten, sei das nicht hinnehmbar. Am Sinn von Grenzwerten habe das Gericht keinen Zweifel. «Grenzwerte sind geltendes Recht», sagte der Verwaltungsrichter. Behörden müssten nicht zwingend Fahrverbote anordnen. Aber sie müssten begründen können, warum sie es nicht tun.
Auch seien Fahrverbote nicht verhältnismässig, wenn gravierende Belange für die Versorgung der Bevölkerung und besondere Verkehrswege betroffen sind. Das OVG wollte voraussichtlich noch am Mittwoch ein Urteil verkünden.
Überhöhte Stickstoffdioxid-Werte (NO2) sind der Grund für Fahrverbote für ältere Diesel in Stuttgart, Hamburg und Darmstadt. Auch Berlin will voraussichtlich noch in diesem Jahr in einigen Strassen Diesel-Fahrverbote verhängen. Andere Städte könnten folgen. In Nordrhein-Westfalen sind derzeit 14 Klagen der Deutschen Umwelthilfe (DUH) anhängig, darunter etwa für Köln und Essen.