Im Prozess um den Juwelendiebstahl aus dem Grünen Gewölbe in Dresden müssen fünf der angeklagten Männer mit mehrjährigen Haftstrafen rechnen.
Polizei und Besucher vor dem Gericht in Dresden
Polizei und Besucher vor dem Gericht in Dresden - AFP
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Das Wichtigste in Kürze

  • Zurückgegebener Schmuck teils unvollständig oder beschädigt.

Am Landgericht Dresden schlug die Kammer am Dienstag einen Strafrahmen von fünf Jahren und neun Monaten bis zu sechs Jahren und neun Monaten Jahren Freiheitsstrafe vor. Vorausgegangen war eine Absprache zwischen Staatsanwälten und Verteidigern.

In deren Zuge war Mitte Dezember ein Grossteil der gestohlenen Schmuckstücke zurückgegeben worden, allerdings nicht alle. Teils waren sie zudem beschädigt oder unvollständig. Für zwei der Angeklagten kommt eine Verurteilung nach Jugendstrafrecht in Frage, hier schlug das Gericht eine Strafe von bis zu vier Jahren und neun Monaten oder bis zu fünf Jahren unter Einbeziehung früherer Vorstrafen vor. Ein sechster Angeklagter soll ein Alibi haben.

Bei dem Einbruch in das Grüne Gewölbe in Dresden war im November 2019 kulturhistorisch wertvoller Juwelenschmuck aus dem 18. Jahrhundert gestohlen worden. Die Beute hatte einen geschätzten Versicherungswert von mindestens 113,8 Millionen Euro. Seit Januar mussten sich die Tatverdächtigen aus dem Berliner Clanmilieu vor dem Landgericht verantworten. Ihnen werden unter anderem schwerer Bandendiebstahl und besonders schwere Brandstiftung vorgeworfen.

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