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Gericht hebt Corona-Einschränkungen im Kreis Gütersloh auf

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Deutschland,

Es ist eine Ohrfeige für die NRW-Landesregierung unter Armin Laschet. Nach ihrem Willen sollten die strengen Corona-Auflagen im Kreis Gütersloh noch bis in die Nacht zum Mittwoch gelten. Mindestens. Jetzt hat ein Gericht die Verordnung gekippt.

Das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht hat die Corona-Einschränkungen im Kreis Gütersloh aufgehoben. Foto: David Inderlied/dpa
Das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht hat die Corona-Einschränkungen im Kreis Gütersloh aufgehoben. Foto: David Inderlied/dpa - dpa-infocom GmbH

Das Wichtigste in Kürze

  • Die strengen Auflagen zur Eindämmung des Coronavirus im Kreis Gütersloh sind aufgehoben.

Das Oberverwaltungsgericht Münster hat die von der nordrhein-westfälischen Landesregierung verfügten Einschränkungen am Montag gekippt.

Das zuständige Gesundheitsministerium hätte nach dem Corona-Ausbruch beim Fleischverarbeiter Tönnies inzwischen eine differenziertere Regelung erlassen müssen - ein Lockdown für den ganzen Kreis sei nicht mehr verhältnismässig, erklärte das Gericht.

Die Entscheidung ist rechtskräftig. Die Beschränkungen wären ohnehin in der Nacht zum Mittwoch ausgelaufen - die Landesregierung hatte die Auflagen bis Mittwoch 00.00 Uhr befristet. Eine Verlängerung wäre möglich gewesen, galt angesichts der rückläufigen Infektionszahlen aber als unwahrscheinlich.

Geklagt dagegen hatte eine Firma mit Sitz in Oelde im Kreis Warendorf, die im Kreis Gütersloh unter anderem in Schloss Holte-Stukenbrock und Versmold Spielhallen betreibt. In diesen Städten gab es kaum Corona-Infizierte, die in Kontakt zur Fleischfabrik bei Tönnies standen.

Hintergrund der jetzt gekippten Auflagen waren mehr als 1000 positiv auf das Coronavirus getestete Tönnies-Mitarbeiter am Standort in Rheda-Wiedenbrück. Die Befunde hatten zu regionalen Einschränkungen im öffentlichen Leben in den Kreisen Gütersloh und Warendorf geführt.

Bislang hatte das OVG in der Regel die Verordnungen der Landesregierung im Zusammenhang mit dem Kampf gegen das Coronavirus bestätigt. Ausnahme war die vom Land angeordnete häusliche Quarantäne für Auslandsrückkehrer. Die hatte das Gericht Anfang Juni ausser Vollzug gesetzt. Das Land dürfe nicht pauschal für Rückkehrer aus Nicht-EU-Ländern eine 14-tägige Quarantäne anordnen, entschied es.

Nordrhein-Westfalens Ministerpräsident Armin Laschet warb am Montag - noch vor Bekanntwerden der Gerichtsentscheidung - in der CDU-Spitze für eine gezielte Hotspot-Strategie im Kampf gegen die Pandemie. Es solle aus seiner Sicht mehr regionale Differenzierung bei Massnahmen gegen Corona-Infektionen an Hotspots geben, zitierten Teilnehmerkreise Laschet. Eine solche zielgerichtete Strategie dürfe nicht an Kreisgrenzen halt machen.

Der aus dem NRW-Kreis Gütersloh stammende Unionsfraktionschef Ralph Brinkhaus (CDU) lobte Laschet nach diesen Informationen in den Beratungen von Präsidium und Vorstand für dessen «konsequentes Vorgehen» im Fall Tönnies. Laschet sei voll ins Risiko gegangen, als er dem gesamten Kreis Gütersloh wieder strikte Beschränkungen auferlegt habe. Nun sehe man die Erfolge. Mehrere Sitzungsteilnehmer hoben hervor, Brinkhaus habe Laschet aussergewöhnlich deutlich gelobt.

Nach dem Corona-Ausbruch bei Tönnies war die Zahl der Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner im Kreis Gütersloh zuletzt in die Nähe des Grenzwerts für die Beschränkungen gesunken, der bei 50 liegt. Nach Angaben des Robert Koch-Instituts (RKI) vom Montag lag die sogenannte Sieben-Tage-Inzidenz bei 50,5. Zum Höhepunkt des Corona-Ausbruchs bei Tönnies lag der Wert vor knapp zwei Wochen bei 270,2.

Nach dem Fall bei Tönnies in Rheda-Wiedenbrück hatte es die ersten regionalen Einschränkungen des öffentlichen Lebens in den NRW-Kreisen Gütersloh und Warendorf gegeben. Im Kreis Warendorf, in dem ebenfalls viele Tönnies-Mitarbeiter wohnen, wurden die Auflagen bereits vergangene Woche aufgehoben.

Am Morgen hatten Gespräche der Behörden mit Tönnies-Vertretern zu einem vorgelegten Hygiene- und Arbeitsschutzkonzept begonnen. Erst nach Zustimmung könnte der Betrieb in Rheda-Wiedenbrück schrittweise wieder hochgefahren werden. Bislang gilt der Produktionsstopp bis zum 17. Juli.

Der Gütersloher Landrat Sven-Georg Adenauer rechnet nicht mit einer kurzfristigen Lösung. «Das Konzept, das die Firma vorgelegt hat, beantwortet bei Weitem nicht alle Fragen, die geklärt werden müssen. Also bis der Betrieb wieder anläuft, kann es noch dauern!», sagte der CDU-Politiker am Montag unmittelbar vor einem Treffen von Vertretern der Behörden und des Unternehmens im Kreishaus.

Das Unternehmen kann einen Antrag stellen, dass die Verfügung für einzelne Bereiche aufgehoben werden soll. Voraussetzung ist ein Konzept zum Gesundheits- und Arbeitsschutz, das den Vorgaben der Corona-Schutzverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen entspricht.

© dpa-infocom, dpa:200706-99-693387/6

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