Gericht

    Gericht der EU bestätigt Millionenbusse gegen Airlines

    Keystone-SDA
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    Luxemburg,

    Das Gericht der EU bestätigt Geldbussen der Europäischen Kommission gegen verschiedene Airlines. Die Strafen belaufen sich auf insgesamt 800 Millionen Euro.

    schweizerische bundesanwaltschaft
    Das Gericht in Albi verurteilte einen 38-jährigen Franzosen zu 30 Jahren Haft wegen Mordes an seiner Frau – ein Fall, der landesweit für Aufsehen sorgte. (Symbolbild) - pixabay

    Das Wichtigste in Kürze

    • Das EU-Gericht hat Geldbussen wegen Kartellverstösse gegen mehrere Airlines bestätigt.
    • Es geht um insgesamt 800 Millionen Euro. Die höchste Einzelstrafe beträgt 182,9 Millionen.

    Grosse europäische Fluggesellschaften wie Air France und Lufthansa sind vor dem zweithöchsten Gericht der Europäischen Union mit einer Klage gegen eine EU-Kartellstrafe gescheitert.

    Das Gericht der EU wies die Anfechtungen der Fluggesellschaften zurück. Es bestätigte die von der Europäischen Kommission verhängten Geldbussen für Kartellverstösse zwischen 1999 und 2006. Lufthansa hatte von einer Kronzeugenregel profitiert und musste keine Strafe zahlen, war aber trotzdem an der Klage beteiligt, wie aus einer Mitteilung hervorgeht.

    Gesamthöhe der Strafen beträgt 800 Millionen Euro

    Die Kommission hatte Geldbussen in Höhe von insgesamt knapp 800 Millionen Euro gegen die Kartellmitglieder verhängt. Höchster Einzelbetrag waren 182,9 Millionen Euro gegen Air France. Bei dem Kartell ging es etwa um Aufschläge für Treibstoff und Sicherheitsleistungen.

    Der Rechtsstreit zieht sich schon länger hin. 2015 hatte das Gericht der Europäischen Union Klagen gegen den Kommissionsbeschluss stattgegeben, 2017 legten die Wettbewerbshüter dann einen neuen Beschluss vor, der auf die vom Gericht aufgezeigten Mängel einging.

    In Teilen wurden am Mittwoch aber auch Klagen der beteiligten Unternehmen, etwa im Fall von British Airways und Air Canada stattgegeben und bestimmte Geldbussen reduziert. Gegen die Entscheidung kann noch beim EuGH vorgegangen werden.

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