Einer Britin, die sich der Terrormiliz Islamischer Staat (IS) in Syrien angeschlossen hat, ist zu Unrecht die Staatsbürgerschaft aberkannt worden. Die Entscheidung des Innenministeriums vom Dezember 2019 sei unrecht, weil die Frau nicht über dem Beschluss informiert worden sei, entschied ein Gericht in London am Freitag. Die mutmassliche IS-Anhängerin, die derzeit in einem Gefangenenlager in Nordsyrien festgehalten wird, hatte erst im Oktober 2020 von der Massnahme erfahren. Damals hatten sich ihre Anwälte um Hilfe bei der Rückkehr an die britische Regierung gewandt.
IS
Eine Fahne des Islamischen Staats (Symbolbild). - Keystone
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Das Wichtigste in Kürze

  • Das Innenministerium hatte die Regeln zum Entzug der Staatsbürgerschaft 2018 geändert.

Demnach reicht es, dass die Entscheidung in den Akten der Behörde vermerkt wird, falls der Aufenthaltsort der Person unbekannt ist oder sie keine Anwälte hat. Dies liess der Richter aber nicht gelten. «Im Allgemeinen kündigt man niemandem etwas an, indem man eine Notiz in die Schreibtischschublade legt und abschliesst», sagte er zum Vergleich. Staatsbürgerschaft sei ein zu grundlegendes Recht für solch eine Behandlung.

Die lediglich als D4 bekannte Frau ist nicht die einzige britische IS-Sympathisantin, die um ihre Staatsbürgerschaft kämpft. Bekannt ist vor allem der Fall Shamina Begum. Ihr war untersagt worden, nach Grossbritannien zu reisen, um den Entzug anzufechten. Auch in Deutschland wird die Frage, ob IS-Anhängern die Staatsbürgerschaft aberkannt werden kann, diskutiert.

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