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Gericht bestätigt Entzug der AfD-Mitgliedschaft von Kalbitz

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Deutschland,

Das Berliner Landgericht spricht von arglistiger Täuschung. Die AfD hatte Kalbitz unter anderem vorgeworfen, seine Mitgliedschaft in einer rechtsextremen Jugendorganisation verschwiegen zu haben.

Andreas Kalbitz wurde vorgeworfen, bei seinem Eintritt in die AfD 2013 unter anderem eine frühere Mitgliedschaft in der inzwischen verbotenen rechtsextremen «Heimattreuen Deutschen Jugend» verschwiegen zu haben.
Andreas Kalbitz wurde vorgeworfen, bei seinem Eintritt in die AfD 2013 unter anderem eine frühere Mitgliedschaft in der inzwischen verbotenen rechtsextremen «Heimattreuen Deutschen Jugend» verschwiegen zu haben. - Britta Pedersen/dpa-Zentralbild/dpa

Das Wichtigste in Kürze

  • Der Entzug der Parteimitgliedschaft für den Brandenburger Landtagsabgeordneten Andreas Kalbitz bleibt bestehen.

Das Berliner Landgericht wies eine Klage des 49-Jährigen gegen die Bundespartei ab, die seine Parteimitgliedschaft vor knapp zwei Jahren für nichtig erklärt hatte.

Zur Begründung erklärte der Vorsitzende Richter Hans-Joachim Luhm Schier zuvor in einer Erörterung, dass Kalbitz in seinem Antrag auf Aufnahme in die AfD seine einjährige Mitgliedschaft bei den Republikanern in Bayern verschwiegen habe. Daher sei die Zustimmungserklärung zur Mitgliedschaft wegen arglistiger Täuschung rechtmässig anfechtbar.

Das Bundesschiedsgericht der AfD hatte wie zuvor der Bundesvorstand die Parteimitgliedschaft von Kalbitz im Sommer 2020 für nichtig erklärt. Ihm wurde vorgeworfen, bei seinem Eintritt in die Partei 2013 eine frühere Mitgliedschaft in der inzwischen verbotenen rechtsextremen «Heimattreuen Deutschen Jugend» (HDJ) und bei den Republikanern zwischen Ende 1993 und Anfang 1994 nicht angegeben zu haben.

AfD-Chef Tino Chrupalla reagierte mit den Worten: «Das Landgericht Berlin hat im Fall Andreas Kalbitz entschieden. Alle Mitglieder müssen dieses Urteil akzeptieren. Aufgabe des Bundesvorstands ist es nun, alle legitimen Strömungen hinter den Zielen unserer Partei zu vereinen.»

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