Für Kinder unter 16 reicht in Bus und Bahn künftig die einfache OP-Maske
Für Kinder und Jugendliche zwischen sechs und 16 Jahren sollen in Bus und Bahn künftig die einfachen OP-Masken reichen.
Das Wichtigste in Kürze
- Bundestag beschliesst neues Infektionsschutzgesetz.
Die Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske entfällt, wie eine am Donnerstagabend vom Bundestag beschlossene Neufassung des Infektionsschutzgesetzes festlegt.
Die grosse Koalition hatte sich zu dieser Regelung entschieden, weil die grundsätzlich als sicherer geltenden FFP2-Masken bei Kindern oft nicht passen und deshalb auch nicht richtig getragen werden können. Deshalb sei es besser und ausreichend, einen gut sitzenden medizinischen Mund-Nase-Schutz zu tragen. Es bleibt aber bei der Pflicht zum Tragen einer Maske für Kinder ab sechs.
In dem neuen Infektionsschutzgesetz wird zudem geregelt, dass Flugpassagiere bei der Einreise nach Deutschland - etwa per Test - darlegen müssen, dass sie nicht mit dem Coronavirus infiziert sind. Gerade während Flugreisen kämen Reisende mit Menschen aus der ganzen Welt in Kontakt, hiess es zur Begründung. Sie träfen im Flughafengebäude und in teils auch beengten, schlecht belüfteten Räumlichkeiten aufeinander - und seien daher einem besonderen Infektionsrisiko ausgesetzt.
Zudem regelt die Gesetzesreform, dass neben Ärzten künftig auch Apotheker Nachtragungen im Impfpass vornehmen können. Dies soll insbesondere beim digitalen Impfausweise angewandt werden.
Ausserdem sind künftig die Hochschulen von der Pflicht zum Wechselunterricht bei bestimmten Inzidenzen befreit. Die Beschränkung auf Wechselunterricht ziele in erster Linie auf Schulen und sei nicht ohne weiteres auf die Abläufe in Hochschulen übertragbar, heisst es dazu in der Vorlage.
Geregelt sind zudem Präzisierungen zu praktischen Ausbildungen an Hochschulen, Berufsschulen oder anderen Berufsbildungseinrichtungen. So werden die praktischen Ausbildungsabschnitte von den Ländern auch oberhalb eines Inzidenzwertes von 165 ermöglicht. Ausnahmen von Schutzvorkehrungen schafft das Gesetz auch für die Aus- und Fortbildung in den Bereichen Polizei, Rettungsdienst, Feuerwehr, Zivil- und Katastrophenschutz sowie für Piloten und andere Crewmitglieder.