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Frontex kann Vorwürfe nicht ausräumen

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Polen,

Die EU-Grenzschutztruppe Frontex ist laut einem internen Bericht nicht in der Lage, Vorwürfe wegen möglicher Verstösse gegen Grundrechte zweifelsfrei auszuräumen.

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Ein Beamter der Frontex steht im Hafen der Insel Samos auf dem Vordeck eines Streifenboots vor einer ersten Erkundungsfahrt. Foto: Christian Charisius/dpa - Keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Wegen der Unzulänglichkeiten im Berichts- und Überwachungssystem von Frontex habe eine Arbeitsgruppe fünf solcher Verdachtsfälle nicht komplett aufklären können, heisst es in einem Bericht, der der Deutschen Presse-Agentur vorliegt.

Frontex steht heftig in der Kritik, weil griechische Grenzschützer Medienberichten zufolge mehrfach Boote mit Migranten illegal zurück in Richtung Türkei getrieben haben. Frontex-Beamte sollen dabei teils in der Nähe gewesen sein und dies nicht verhindert haben.

Mehrere EU-Stellen untersuchen die Vorwürfe. Die interne Frontex-Arbeitsgruppe war vom Verwaltungsrat beauftragt worden, 13 Fälle dieser mutmasslichen Pushbacks zu untersuchen.

Gemäss einem im Januar vorgelegten Vorbericht wurde in acht Fällen kein Fehlverhalten entdeckt. Fünf weitere Fälle bedurften noch weiterer Untersuchungen. Der Abschlussbericht kann jedoch keine vollständige Klärung bieten.

Die Schweiz hatte den Frontex-Exekutivdirektor Fabrice Leggeri am letzten Dienstag bei einem Besuch in Basel darauf hingewiesen, dass die Organisation die Grundrechte zwingend einhalten müsse. Ein funktionierender Grenzschutz und die Einhaltung der Grundrechte seien untrennbar miteinander verknüpft.

Seit 2011 beteiligt sich die Schweiz an Frontex. So stehen zurzeit vier Mitarbeitende der Eidgenössischen Zollverwaltung für Frontex im Einsatz: Zwei Personen in Griechenland an der Grenze zu Albanien, eine Person in Bulgarien an der Grenze zur Türkei sowie eine Person in Kroatien an der Grenze zu Bosnien-Herzegowina.

Darüber hinaus entsendet die Schweiz seit Februar 2021 bis zu zwei Expertinnen und Experten für Grundrechtsangelegenheiten in das Büro des Grundrechtsbeauftragten der Agentur.

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