Fristenlösung-Initiative in Liechtenstein auf der Zielgeraden

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Liechtenstein,

Mehrere Frauen haben im Fürstentum Liechtenstein am 19. Juni die Unterschriftensammlung für eine Volksinitiative gestartet. Sie fordern, dass ein Schwangerschaftsabbruch innerhalb der ersten drei Monate erlaubt wird. Gemäss Initiativkomitee werden die notwendigen Unterschriften für eine Volksabstimmung erreicht.

schwangerschaftsabbruch
Mehrere Frauen haben im Fürstentum Liechtenstein am 19. Juni die Unterschriftensammlung für eine Volksinitiative gestartet. Sie fordern, dass ein Schwangerschaftsabbruch innerhalb der ersten drei Monate erlaubt wird. (Symbolbild) - keystone

Die Unterschriftensammlung läuft noch bis Ende Juli. Wie das Initiativkomitee auf Anfrage von Keystone-SDA festhält, kommen die 1000 notwendigen Unterschriften für die Initiative sicher zustande. Von den politischen Parteien ist nur die Freie Liste und ihre Jungpartei Teil des Komitees.

Heute kennt Liechtenstein keine Fristenlösung von zwölf Wochen wie die Schweiz. Frauen dürfen zwar für einen Schwangerschaftsabbruch ins Ausland fahren, allerdings dürfen sie im Land selbst nicht mit einer Ärztin darüber sprechen. Die Kosten für die Abbrüche werden ausserdem nicht von einer Krankenkasse übernommen.

Das will das Initiativkomitee ändern: «Die jetzige Rechtslage ist geprägt von Stigma und Tabuisierung, sie respektiert die Realität vieler Frauen in unserem Land nicht. Deshalb haben wir die Initiative lanciert», schreibt das Initiativkomitee.

Doch selbst wenn das Stimmvolk sich für die Initiative ausspricht, könnten die Gesetzesanpassungen scheitern.

Der Liechtensteiner Erbprinz Alois kann nämlich Entscheidungen von Parlament oder Volk blockieren. Tatsächlich würde er von seinem Vetorecht Gebrauch machen. Das sagte der Erbprinz gegenüber der Zeitung «Liechtensteiner Vaterland». Das Fürstenhaus bestätigt die entsprechende Berichterstattung gegenüber Keystone-SDA. Die Kommunikationsabteilung hält fest: «Der Hauptgrund ist, dass bei Fristenregelungen das zentrale Rechtsgut des Lebensschutzes nicht genügend zur Geltung kommt.»

Es ist nicht das erste Mal, dass im Fürstentum Liechtenstein über eine Initiative zur Thematik abgestimmt wird. Bereits 2011 gab es ein ähnliches Ansinnen. Auch damals kündigte der Erbprinz sein Veto an und die Vorlage scheiterte schliesslich bei der Volksabstimmung mit 52 Prozent Nein-Stimmen.

Eine vor wenigen Wochen durchgeführte Umfrage des Liechtenstein-Instituts bei 1022 Stimmberechtigten zeigt jedoch, dass die Kernforderung der Volksinitiative inzwischen von 62 Prozent unterstützt wird.

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