Freispruch für JVA-Beamte nach tödlicher Geisterfahrt eines Freigängers

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Deutschland,

Fast fünf Jahre nach der tödlichen Geisterfahrt eines Strafgefangenen bei einem Freigang hat der Bundesgerichtshof (BGH) zwei Justizvollzugsbeamte vom Vorwurf der fahrlässigen Tötung freigesprochen.

Zerstörtes Auto nach Unfall bei Limburg
Zerstörtes Auto nach Unfall bei Limburg - dpa/dpa/picture-alliance/Archiv

Das Wichtigste in Kürze

  • Bundesgerichtshof hebt Verurteilungen wegen fahrlässiger Tötung auf.

Der BGH hob am Dienstag die Bewährungsstrafen von jeweils neun Monaten auf, die gegen die beiden Angeklagten wegen der gewährten Vollzugslockerungen für den Gefangenen verhängt worden waren. Sie verstiessen demnach nicht gegen ihren Sorgfaltspflicht. (Az. 2 StR 557/18)

Die beiden angeklagten JVA-Abteilungsleiter hatten dem unter anderem wegen Verkehrsdelikten vorbestraften Mann Vollzugslockerungen in den Justizvollzugsanstalten in Wittlich und Diez in Rheinland-Pfalz gewährt. Im Januar 2015 fuhr der Angeklagte bei einem Freigang ohne Führerschein mit einem Auto und geriet in eine Polizeikontrolle. Er flüchtete und verursachte als Geisterfahrer auf einer Bundesstrasse bei Limburg einen Unfall, bei dem eine 21-jährige Frau ums Leben kam. Er wurde wegen Mordes zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt.

Das Landgericht Limburg sah die Entscheidungen der beiden Beamten, dem Mann unter anderem Freigang zu gewähren, als pflichtwidriges Handeln an. Die Beamten hätten dadurch den Tod der 21-Jährigen fahrlässig mitverursacht. Gegen dieses Urteil legten sie nun erfolgreich Revision vor dem Bundesgerichtshof ein.

Bei jeder Entscheidung über Vollzugslockerungen müsse zwischen der Sicherheit der Allgemeinheit und dem Grundrecht jedes Gefangenen auf Resozialisierung abgewogen werden, erklärte der BGH. Die beiden Angeklagten hätten bei ihrer Entscheidung aber «alle für und gegen eine Vollzugslockerung sprechenden Aspekte berücksichtigt». Dabei hätten sie den ihnen zustehenden Beurteilungsspielraum nicht überschritten.

Der BGH entschied nicht darüber, ob den gebotenen Kontroll- und Überwachungspflichten bei den Freigängen des Manns ausreichend nachgekommen wurde. Denn eine Verurteilung wegen fahrlässiger Tötung komme nicht in Betracht, weil die tödliche Geisterfahrt nicht vorhersehbar gewesen sei, stellten die Bundesrichter klar.

Das Urteil dürfte grundsätzliche Bedeutung bei der Gewährung von Vollzugslockerungen für Strafgefangene haben. Die Entscheidung des Landgerichts Limburg hatte zum Teil für Verunsicherung bei den Beamten geführt.

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