Haft

Frankreichs ältester Häftling bleibt auch mit 87 Jahren in Haft

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Frankreich,

Frankreichs mit 87 Jahren ältester Häftling, der seit 1983 für zwei Dreifachmorde hinter Gittern sitzt, muss weiter in Haft bleiben.

Freiheitsstrafen
Konkret soll bei lebenslänglichen Freiheitsstrafen neu nach 17 Jahren zum ersten Mal eine bedingte Entlassung geprüft werden statt wie heute nach 15 Jahren. (Symbolbild) - keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Ein 87-jähriger Häftling muss in Frankreich weiter in Haft bleiben.
  • Der Mann wurde 1983 wegen Dreifachmordes schuldig gesprochen.
  • Auch der 21. Antrag auf Haftentlassung wurde abgelehnt.

Frankreichs mit 87 Jahren ältester Häftling, der seit 1983 für zwei Dreifachmorde hinter Gittern sitzt, muss weiter in Haft bleiben.

Ein Gericht in Bastia auf der Mittelmeerinsel Korsika verwarf am Donnerstag den inzwischen 21. Antrag des Häftlings auf Entlassung berichtete die Zeitung «Corse Matin». Er hatte dafür gesundheitliche Gründe geltend gemacht. Die Justiz hält ihn aber weiterhin für gefährlich.

58 Jahre hinter Gittern

Vor der Verurteilung für den Mord an drei Kassiererinnen 1979 und drei Mitgliedern einer Familie 1980 in Südfrankreich war der Häftling 1962 bereits für einen weiteren Mord verurteilt worden, 1977 aber vorzeitig aus der Haft entlassen worden.

Laut der Zeitung hat er insgesamt 58 Jahre seines Lebens im Gefängnis verbracht. Sein Rechtsbeistand erwägt nun eine Klage vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte.

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