Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) hat nach dem Amoklauf in Hamburg auf eine Verschärfung des Waffenrechts gepocht – und zugleich eine Überprüfung des von ihr dazu vorgelegten Gesetzentwurfs angekündigt.
Bundesinnenministerin Nancy Faeser am Freitag in Hamburg
Bundesinnenministerin Nancy Faeser am Freitag in Hamburg - AFP
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Das Wichtigste in Kürze

  • Forderungen nach strengeren Vorschriften mehren sich.

Die furchtbare Tat mit acht Toten zeige, «wie notwendig Änderungen» im Waffenrecht seien, sagte Faeser am Freitagabend in den ARD-«Tagesthemen». Der von ihr dazu vorgelegte Gesetzentwurf solle nun nochmals auf mögliche «Lücken» überprüft werden.

Über den von ihr im Januar vorgelegten Entwurf für ein schärferes Waffenrecht müsse man angesichts der Tat «sicher diskutieren», sagte Faeser. Dieser müsse womöglich erweitert werden. In Faesers Gesetzentwurf ist ein Verbot von kriegswaffenähnlichen, halbautomatischen Waffen für Privatleute vorgesehen. Die in Hamburg genutzte Tatwaffe, eine halbautomatische Pistole, würde allerdings nicht unter das Verbot fallen. Der mutmassliche Täter war als Sportschütze registriert, der 35-Jährige besass die Waffe legal.

Die Bundesregierung müssen erneut «an das Gesetz gehen und schauen, gibt es noch Lücken», sagte die Innenministerin mit Blick auf den von ihr vorgelegten Entwurf. Im Waffengesetz solle beim Antrag auf eine Waffenbesitzkarte künftig überprüft werden, «ob jemand psychologisch geeignet ist».

Auch die Parlamentarische Geschäftsführerin der Grünen-Bundestagsfraktion, Irene Mihalic, stellte die Vorschriften zur psychologischen Eignung von Waffenbesitzern in Frage. Es sei «mehr als fragwürdig, warum nur Unter-25-Jährige ein amtsärztliches oder psychologisches Gutachten vorlegen müssen bei der Beantragung einer waffenrechtlichen Erlaubnis», sagte sie dem Redaktionsnetzwerk Deutschland.

Da Schusswaffen in den falschen Händen Menschenleben gefährden, sollten solche Gutachten alle Antragsteller – egal welchen Alters – vorlegen müssen, forderte Mihalic. Auch sollten entsprechende Eignungsüberprüfungen eigentlich in regelmässigen Abständen wiederholt werden müssen. Es müsse nun geprüft werden, wie der mutmassliche Amokläufer an seine Waffenerlaubnis gekommen sei.

«Hundertprozentig können wir solche Amokläufe nicht verhindern, aber wir tun aktuell bei weitem noch nicht alles, was möglich ist, damit Menschen wie der Amokläufer von Hamburg nicht an Schusswaffen gelangen», sagte Mihalic.

Der innenpolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, Sebastian Hartmann, sagte seinerseits dem RND: «Der Täter von Hamburg hatte offenbar als Sportschütze legal Zugang zu Waffen.» Nun müsse geklärt werden, warum die Kontrollen des Täters keine Anzeichen für eine Gefahr geliefert und nicht zu einem Entzug der Waffenbesitzerlaubnis geführt hätten.

Der Tatverdächtige hatte am Donnerstagabend in einer Kirche der Zeugen Jehovas in Hamburg sieben Menschen und sich selbst erschossen. Der 35-Jähriges war früher Mitglied der Gemeinde, er verliess die Zeugen Jehovas allerdings vor etwa anderthalb Jahren. Sein Motiv liegt noch im Dunkeln, die Behörden stufen die Tat als Amoklauf ein.

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