Experten erlauben weiterem Italiener Sterbehilfe
Ein weiterer Mensch in Italien kann legal Sterbehilfe erhalten. Die betroffene Person ist seit einem Verkehrsunfall 2014 gelähmt.

Das Wichtigste in Kürze
- Ein Mann ist aufgrund eines Verkehrsunfalls seit 2014 gelähmt.
- Deshalb bekommt er nun Sterbehilfe in Italien, wie die Gesundheitsbehörde mitteilt.
- Damit ist er die zweite Person in dem Land, die legal einen assistierten Suizid erhält.
In Italien kann ein weiterer Mensch legal Sterbehilfe erhalten. Eine Expertenkommission der regionalen Gesundheitsbehörde in den mittelitalienischen Marken gab mit einer Stellungnahme ihre Zustimmung für das dafür vorgesehene Medikament und die Einnahme. Das teilte die Vereinigung Associazione Luca Coscioni, die sich für Sterbehilfe einsetzt, am Mittwoch mit.
Damit ist der seit 2014 nach einem Verkehrsunfall gelähmte Mann der zweite in Italien, der legal einen assistierten Suizid erhält. Mitte Juni starb bereits ein Mann, dem das zuvor als erstem Patienten gerichtlich erlaubt wurde.

Aktive und passive Sterbehilfe sind im katholisch geprägten Italien verboten und werden bestraft. 2019 entschied das Verfassungsgericht allerdings, dass es Ausnahmen geben kann. Dafür müssen jedoch einige Kriterien erfüllt sein: Der Patient braucht lebenserhaltende Massnahmen, kann nicht mehr geheilt werden, macht ein unerträgliches körperliches und seelisches Leiden durch. Er muss aber in der Lage sein, bewusst und frei zu entscheiden.
Seit Oktober 2020 versuchte Antonio – ein von der Vereinigung genutzter Fantasiename – für sich Sterbehilfe geltend zu machen. Das Gesuch des 1978 geborenen Mannes wurde jedoch zunächst abgelehnt. Er war schon dabei, Kontakt mit einer Einrichtung in der Schweiz aufzunehmen, wie er laut der Mitteilung vom Mittwoch sagte. Dort gelten lockerere Sterbehilfe-Bedingungen.