Kaputte Geräte müssen künftig vom Hersteller repariert werden. Das neue EU-Gesetz soll gewährleisten, dass bestimmte Produkte länger genutzt werden.
Europaparlament
Eine grosse Mehrheit der Europaabgeordneten stimmte am Dienstag in Strassburg für das sogenannte Recht auf Reparatur. (Archivbild) Foto: Marcel Kusch/dpa - dpa-infocom GmbH

Kühlschränke, Handys, Staubsauger – wenn solche Geräte kaputtgehen, muss der Hersteller sie unter Umständen künftig reparieren. Eine grosse Mehrheit der Europaabgeordneten stimmte am Dienstag in Strassburg für das sogenannte Recht auf Reparatur. Damit soll gewährleistet werden, dass bestimmte Produkte länger genutzt werden und weniger Müll produziert wird.

Derzeit ist es oft günstiger, sich ein neues Produkt zu kaufen, als das alte reparieren zu lassen. Das soll sich ändern. Die Liste an Produkten, die vom «Recht auf Reparatur» erfasst sind, kann von der EU-Kommission erweitert werden.

EU will unabhängige Werkstätten stärken

Künftig sollen sich Verbraucherinnen und Verbraucher für die Beseitigung von Mängeln direkt an die Hersteller wenden können. Auch nach Ablauf der gesetzlichen Garantie haben Verbraucherinnen und Verbraucher den Regeln zufolge das Recht, gängige Haushaltsprodukte reparieren zu lassen, solange sie nach EU-Recht als technisch reparierbar gelten.

Damit sich mehr Menschen für eine Reparatur entscheiden, soll es nach einer Reparatur eine neue Gewährleistung von einem Jahr auf das Produkt geben. Die EU will ausserdem unabhängige Werkstätten stärken: Die Hoffnung ist, dass diese bessere Angebote für die Reparatur machen können, sobald sie mehr Informationen zu den Produkten und sinnvolle Preise für Ersatzteile erhalten.

Ein wichtiger Meilenstein im Umwelt- und Verbraucherschutz

Umwelt- und Verbraucherschutzministerin Steffi Lemke sprach von einem wichtigen Meilenstein. «Dadurch werden weniger Ressourcen verbraucht und CO2-Emissionen verringert», so die Grünen-Politikerin.

Die EU-Staaten müssen dem Vorhaben noch zustimmen. Das gilt aber als Formsache. Lemke zeigte sich zuversichtlich, dass dies «in Kürze» geschehen werde. Anschliessend haben sie nach der Veröffentlichung im Amtsblatt zwei Jahre Zeit, die Vorschriften umzusetzen.

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