Der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg urteilt am Donnerstag (09.30 Uhr) über eine mögliche Diskriminierung wegen eines Kopftuchs.
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Das Wichtigste in Kürze

  • Auch eine andere Art von Kopfbedeckung wurde der Bewerberin nicht erlaubt..

Es klagt eine Muslimin in Belgien, die wegen ihre Kopftuchs eine Praktikumsstelle nicht bekam. In dem Unternehmen ist geregelt, dass Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit ihrer Kleidung keine Weltanschauung zum Ausdruck bringen dürfen.

Auch eine andere Art von Kopfbedeckung wurde der Bewerberin nicht erlaubt. Sie klagte in Brüssel. Das dortige Gericht bat den EuGH um Auslegung des entsprechenden Richtlinie. Unter anderem will es wissen, ob Religion und religiöse Weltanschauungen als selbstständige Diskriminierungsgründe geschützt werden können.

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